01. Juli 2024
Projektlaufzeit: 07.2024 - 12.2025
Projektstatus: laufend
Förderkennzeichen: G 202418
Am Projekt sind folgende Partner beteiligt:
Das Projekt Abstand zu Windenergieanlagen dient konkret zur Überarbeitung der Anforderungen an Abstände zwischen Windenergieanlagen und Leitungen, die derzeit in DVGW Arbeitsblatt G 463 geregelt sind. Das entsprechende DVGW-Rundschreiben 07/2015 nimmt Bezug auf den Schlussbericht des DVGW-Forschungsvorhabens Windenergieanlagen in der Nähe von Schutzobjekten – Bestimmung von Mindestabständen aus dem Jahr 2014. Die bisherigen Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Anforderungen werden nun mit dem neunen Forschungsvorhaben überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst.
Hierfür wird ein Generalgutachten mit einer einfach anzuwendenden Methodik zur Bewertung der Zulässigkeit der Abstände zwischen Windenergieanlagen und Schutzobjekten erstellt. Dieses soll dem Anwender auf einfache Weise ermöglichen, Situationen mit beliebig viele WEA unterschiedlicher Klassen in unterschiedlichen Abständen zu einer Leitung auf ihre Zulässigkeit zu bewerten.
Aufgrund der wachsenden Anzahl an Windenergieanlagen (WEA) und ihrer zunehmenden Größe werden immer häufiger Planungsanfragen an die Betreiber der Gasinfrastruktur gerichtet. Diese müssen die Zulässigkeit der Vorhaben in der Nähe ihrer Rohrleitungen bewerten können. Gleichzeitig werden aufgrund stark veränderter Transportwege für den Gastransport und den Ausbau eines Wasserstoffnetzes neue Leitungen erforderlich, die häufig Gebiete mit Windenergieanlagen durchqueren.
Denn: Bei Schäden an einer WEA kann es zum Abwurf von Teilen kommen, die beim Aufprall eine darunter verlaufende Rohrleitung beschädigen könnten. Die Abstände zwischen WEA und Leitungen müssen so gewählt sein, dass der vorhandene Raum für die Nutzung von Windenergie oder die Trassierung von neuen Leitungen ausreicht. Werden die technisch vorgeschriebenen Abstände unterschritten, muss der Einzelfall bewertet werden. Das Projekt Abstand zu Windenergieanlagen hat deshalb das Ziel, ein allgemeingültiges Gutachten zur Bewertung der zulässigen Abstände zwischen WEA und darunter liegenden Gashochdruckleitungen und dazugehörigen Armaturenstationen zu erstellen.