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Eine Kleinstadt an der Mosel - wie wirkt sich die Gesetzgebung im Rahmen der Energiewende auf die Wärmeversorgung aus?

01. Juli 2024

WärmePlan 2045

Untersuchung der Wärmeversorgungsstruktur im Kontext der Wärmewende und möglicher Transformationspfade in Wechselwirkung mit der kommunalen Wärmeplanung sowie GTP im Zeithorizont bis 2045 (DVGW-Innovationsprogramm Wasserstoff - G 202440)
In vielen Kommunen muss ein Wärmeplan entwickelt werden - was folgt für die Netzbetreiber?; © Pixabay/Ben Kerckx
Forschungsprojekt
Projektbeschreibung

Projektlaufzeit: 07.2024 - 12.2025

Projektstatus: laufend

Förderkennzeichen: G 202440

Projekt des DVGW-Innovationsprogramms Wasserstoff

Ziele und Methodik

Mit dem Projekt WärmePlan 2045 wird untersucht, wie sich die gesetzlichen und regulatorischen Entwicklungen auf die Transformation der Wärmeversorgung auswirken. Hierfpür wird ein gebäudescharfes gesamtdeutschen GIS-Datenmodell angewendet und statistisch ausgewertet. Der zeitliche Verlauf der Transformation soll dabei berücksichtigt werden.

Aufbauend auf diesen räumlich hochaufgelösten Analysen der Auswirkungen des Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsgesetzes soll ein Modell entwickelt werden, welches die Wechselwirkungen zwischen bestehenden Gasnetzen und dem Aus- bzw. Neubau von Fernwärmenetzen und weiteren Technologien simulieren kann. Der angestrebte Ansatz (Wärme-Planungsmodell) soll probeweise an einem repräsentativen Gebiet angewendet werden. Exemplarisch wird ein Reality Check von aktuellen und bereits veröffentlichten kommunalen Wärmeplanungen durchgeführt werden. Ergänzend stehen Best Practice Hinweise für kommende kommunale Wärme- und Gasnetzgebietstransformations-planungen als Ergebnis zur Verfügung.

 

Hintergrund

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) trat am 18. Dezember 2019 in Kraft. Es wurde als Teil des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet, um verbindliche Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen festzulegen und Maßnahmen zur Einhaltung dieser Ziele zu implementieren. Im April 2024 beschloss der Deutschen Bundestag die zweite Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Bereits bis 2030 müssen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 die Emissionen um 65 Prozent gesenkt werden, um schließlich bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach 2045 werden Negativemissionen eingeplant. Die ursprünglich nach Sektoren (Gebäude, Industrie, Verkehr etc.) differenzierten Emissionsminderungsziele wurden aufgelöst. Vielmehr muss die Bundesrepublik Deutschland nun über alle Sektoren hinweg eine ausgeglichene Emissionsbilanz bis 2045 aufweisen.

In WärmePlan 2045 wird im Kontext der beschriebenen gesetzlichen und regulatorischen Entwicklungen analysiert, welche Auswirkungen sich auf den Transformationspfad der Wärmeversorgung ergeben. Im Detail bedeutet dies, dass auf Basis des ingenieurstechnischen Know-hows der Projektpartner erarbeitet werden soll, in welcher Form die regulatorischen Vorgaben technisch sinnvoll angewendet werden können und welche Auswirkungen sich für das Gasfach und im Speziellen die Netzbetreiber ergeben.

 

Ansprechpartner
Bei Fragen zum Forschungsprojekt wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner
Frederik Brandes
Hauptgeschäftsstelle / Technologie und Innovationsmanagement
Telefon+49 228 91 88-844
Dr. rer. nat. habil. Paschalis Grammenoudis
Hauptgeschäftsstelle / Gastechnologien und Energiesysteme
Telefon+49 228 91 88-803
Forschung zum Thema Wärmeversorgung