01. April 2023
Projektlaufzeit: 04.2023 - 07.2024
Projektstatus: abgeschlossen
Förderkennzeichen: G 202223
Am Projekt sind folgende Partner beteiligt:
Für die Durchführung des Projekts wurden andere Projekte zur Gaszählung (z. B. Messrichtigkeit H2), Tests an einem bestehenden Versuchsstand und CFD-Simulationen genutzt. Um reale Betriebsbedingungen abzubilden, wurden für die Versuche drei Verbrauchsszenarien für einen Winter-, Sommer- und Übergangstag einer mittleren Klimazone angesetzt.
In diesem Rahmen wurden die Messergebnisse von nicht-temperaturkompensierten und temperaturkompensierten Zählern (TC-Zählern) verglichen. Insbesondere wurde die Messtoleranz der TC-Zähler im Vergleich zur Messabweichung durch die Umgebungstemperatur bzw. Messtemperatur ermittelt.
Ziel des Projekts war die Beurteilung, ob durch den Wärmeübergang durch die verbauten Materialien die Messtemperatur des Gases tatsächlich relevant beeinflusst wird. Darüber hinaus sollte die individuell gerechtere Abrechnung von Gaskunden sichergestellt werden.
Nach dem DVGW-Regelwerk G 685 wird bei Gas eine Abrechnungstemperatur von 15°C angesetzt. Vermehrt werden Gaszähler allerdings in beheizten Räumen eingebaut. Die warme Umgebungstemperatur könnte sich dort auf das Gehäuse des Gaszählers und das gemessene Gas ausweiten und ggf. zu Verzerrungen bei der Messung führen. Dies wäre dann möglicherweise zum Nachteil für den Verbraucher, weil ihm mehr Energie in Rechnung gestellt würde als tatsächlich geliefert wurde.
Im Projekt TC-Gasmessung untersuchten Wissenschaftler:innen des Gas- und Wärme-Instituts Essen e.V., ob und, falls ja, wann durch die Umgebungswärme die Messtemperatur des Gases tatsächlich relevant beeinflusst wird. Die wesentliche Erkenntnis des Projekts: Der wesentliche Einflussfaktor auf die Gastemperatur am Ort der Gasmessung ist die Raumtemperatur, nicht die Gastemperatur beim Eintritt in die Gebäudehülle. Daher empfehlen die Projektverantwortlichen die Gaszuleitung zwischen Gebäudeeintritt und Balgengaszähler so kurz wie möglich zu halten. Der Installationsort des Balgengaszählers sollte zudem in einem nicht beheizten Bereich des Gebäudes liegen. Beim Wechsel von Erdgas zu Wasserstoff sowie bei Drehkolbengaszählern wird in der Regel keine Temperaturkompensation notwendig sein.
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