Die Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende führen zu erhöhten Anforderungen an Datenqualität und -sicherheit. Der DVGW begleitet diesen Prozess in der Regelsetzung und mit Informations- und Servicedienstleistungen.
... an die zuständige Eichbehörde
Im Rahmen der Gasabrechnung ist das sogenannte „Mittelwertverfahren“ gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685-2 für die Bestimmung des Monatsabrechnungsbrennwertes eines Brennwertbezirkes nur dann zulässig, wenn in dem betreffenden Brennwertbezirk kein Einspeisebrennwert um mehr als 2 Prozent von dem Abrechnungsbrennwert abweicht (sogenannte „2 %-Grenze “). Durch die unterschiedlichen Brennwerte und zeitlich sehr variablen Mengen der eingespeisten Gase wird die Einhaltung der 2-Prozent-Grenze wesentlich erschwert. Bei ihrer Verletzung ist die zuständige Eichbehörde zu informieren.
Um den Sachverhalt schnell bewerten zu können, hat der DVGW-Projektkreis "Abrechnungsverfahren im geschäftlichen Verkehr" eine einheitliche Meldevorlage erstellt und den Eichbehörden vorgeschlagen. Die Vorlage sowie ein Beispiel stehen den Netzbetreibern hier zum Download zur Verfügung.
Im DVGW-Arbeitsblatt G 685-6 (Ausgabe 2022) wird in Abschnitt 4.3 gefordert, dass im Druckbereich zwischen der Druckgrenze (2,5 bar bis 5 bar, je nach maximal möglicher Wasserstoffkonzentration) und 26 bar „wenn möglich“ die K-Zahlen im Mengenumwerter mit AGA8-92DC berechnet werden sollen und andernfalls mit SGERG-mod-H2 oder, wenn auch dies nicht möglich ist, mit SGERG-88.
Dies hat zu der Frage geführt, wann die Berechnung der K-Zahlen im Mengenumwerter mit AGA8-92DC „möglich“ ist und welche Maßnahmen die betroffenen Firmen ggf. ergreifen müssen, um die Verwendung von AGA8-92DC zu ermöglichen. Dazu wurde die folgende Klarstellung erarbeitet.
Stellungnahme vom 10. Juli 2023 zum Dritten Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes und zur Vierten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
Grundsätzlich begrüßt der DVGW die Aufhebung der Nacheichung von Smart Meter Gateways und auch die Vereinfachung von Software – Updates. Die Änderungen leisten damit einen erheblichen Beitrag den flächendeckenden Rollout des Smart Meter Gateways zu beschleunigen und den Betrieb wirtschaftlicher zu gestalten.
Das neue Mess-und Eichgesetz sowie die neue Mess- und Eichverordnung traten zum 1. Januar 2015 in Kraft. Durch die Novellierung des Mess-und Eichwesens wurden europäische Regelungen in nationales Recht umgesetzt. Damit einhergehend sind die innerstaatliche Bauartzulassung und die Ersteichung von national geregelten Messgeräten ab dem 1. Januar 2015 durch eine Konformitätsbewertung ersetzt. Die Nacheichung von verwendeten Gasmessgeräten bleibt auch zukünftig den Eichbehörden der Länder bzw. den staatlich anerkannten Prüfstellen vorbehalten.
Durch die Eichbehörden der Länder wurden Fachinformationen zum Mess-und Eichwesen, unter anderem zu dem Thema "Anzeigepflicht nach § 32 MessEG", erarbeitet und sind unter folgenden Links einzusehen:
zur Kommentierung zum § 5 Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Gas-Information Nr. 7
Neben redaktionellen Ergänzungen und Korrekturen zeichnet sich die 7. Auflage dieses Dokuments wesentlich aus durch die Erweiterung der Datenelementeliste DFÜ um die Verwaltung von Signaturparametern (z.B. Verfahren und Schlüssel). Eine Handlungsempfehlung für die praktische Verwendung des Signaturverfahrens wurde ebenfalls hinzugefügt. Signaturen werden vorteilhaft benutzt, um eine sichere Datenübertragung von empfindlichen (z.B. geeichten) Datensätzen über ungenügend gesichterte Datenverbindungen zu gewährleisten.
Desweiteren enthält die 7. Auflage dieses Dokuments die Spezifikation und die Datenelementeliste für die Anbindung von Gaszählern mit elektronischer Kommunikationsschnittstelle an die DSfG. Redaktionsschluss für die 7. Auflage war im März 2015. Insbesondere durch die wachsende Bedeutung der sicheren Datenübertragung unter Anwendung des Signaturverfahrens ist die DSfG weiterhin ein wichtiger technischer Standard im deutschen Gasfach. Der inzwischen in den DVGW-Arbeitskreis PK 1.5.2.1 übergegangene Arbeitskreis DSfG-Pflege wird weiterhin seinem Auftrag folgend die Spezifikation der Digitalen Schnittstelle für Gasmeßgeräte auf Basis der technischen Anforderungen der Zukunft auszugestalten.
Technische Spezifikation für DSfG-Realisierungen - Teile 1 bis 3 (Teil 3 aktualisiert im September 2020)
Übersicht bei draht- und drahtlos angebundenen Messeinrichtungen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen den Anschluss von Messeinrichtungen unterschiedlicher Sparten, wie z. B. Strom und Gas, an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) zur sicheren Datenkommunikation vor. Entsprechend der Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgt die Speicherung von Messdaten und Statusinformationen im SMGW, sofern die Messeinrichtung an die LMN-Schnittstelle des SMGW angeschlossen ist.
Das von VDE FNN und DVGW gemeinsam erarbeitete Dokument gibt einen Überblick über die vom SMGW maximal bereitgestellten Statusinformationen zu einem Messwert.
Dabei werden keine Angaben gemacht, wie der Messwert nach dem Ereignis weiterverarbeitet werden soll. Dies ist für die jeweiligen Sparten in den branchenspezifischen Spezifikationen (z. B. Lastenhefte [LH] und Arbeitsblätter) geregelt.
Die Anbindung der Gaszähler an aktuell zertifizierte SMGW ist zurzeit nicht möglich. Dadurch werden die Messstellenbetreiber an einem spartenübergreifenden Einsatz der SMGW-Infrastruktur gehindert, und Synergieeffekte können nicht genutzt werden.
Daher bitten DVGW, figawa und grzi in einem gemeinsamen Brief an das Bundeswirtschaftsministerium darum, im Rahmen des Mehrspartenansatzes den Gas-Themen bei der laufenden bzw. anstehenden normativen Gestaltung der SMGW-Nutzung mehr Beachtung zu schenken, um die technische Machbarkeit der Anbindung von Messgeräten und Messsystemen für alle Sparten unmittelbar sicher zu stellen.
Der Einbau intelligenter Messsysteme ist bereits gesetzlich vorgeschrieben. Derzeit herrscht jedoch große Verunsicherung am Markt, weil noch keine entsprechenden Produkte verfügbar sind. Um dieser Planungsunsicherheit entgegen zu wirken und die umfangreichen rechtlichen Vorgaben gerätetechnisch umzusetzen, begleitet der DVGW seit April 2012 intensiv die rechtlichen und technischen Entwicklungen und erarbeitet Lastenhefte für die Anbindung von Verbrauchszählern an die zukünftigen Messsysteme.
Im Mai 2018 veröffentlichten DVGW und FNN eine überarbeitete, gemeinsame technische Spezifikation eines Kommunikationsadapters zur sicheren Anbindung von Gas- und Stromzählern an das SMGw.
Das Merkblatt G 694 wurde von Fachleuten eines spartenübergreifenden und gemeinsamen DVGW- und FNN-Projektkreises „Kommunikationsadapter“ erarbeitet. Das Merkblatt ist gleichlautend mit dem FNN-/ VDE-Hinweis „Kommunikationsadapter zur Anbindung von Messeinrichtungen an die LMN-Schnittstellen des Smart Meter Gateways (Version 1.0)“.
Der Kommunikationsadapter bindet die MID- und/oder national zugelassenen Zähler sicher entsprechend der Vorgaben der PTB und BSI an das SMGw an. Bild 1 zeigt die Verwendung eines Kommunikationsadapters in einem Messsystem nach Energiewirtschaftsgesetz.
Die optionale Schnittstelle S4 dient der Konfiguration von Adapterparametern und wird nicht für jeden Adapter benötigt.
Es kommen unterschiedliche Varianten von Kommunikationsadaptern zur Anwendung. Diese werden nach ihrer Einsatzart im Zusammenspiel mit Gaszählern und/oder Elektrizitätszählern wie folgt unterschieden:
Durch die Veröffentlichung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (insbesondere Messstellenbetriebsgesetz) ändern sich bestehenden energiewirtschaftliche Prozesse. Davon betroffen sind insbesondere die Prozesse zum Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) und die Wechselprozesse im Messwesen (WiM).
Der DVGW begleitet diese Prozesse und hat ein Rundschreiben herausgegeben, das sich mit der "Einführung von Marktlokations-Identifikationsnummern zum 01.02.2018" beschäftigt.
Das Rundschreiben steht nur DVGW-Mitgliedern zur Verfügung.
zur Einführung von Marktlokations-Identifikationsnummern zum 01.02.2018
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Damit wurde die letzte Hürde für den Start des Smart-Meter-Rollouts genommen.
Kern des Artikelgesetzes ist das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) vom 29. August 2016, das den Einsatz intelligenter Messsysteme sicher und kosteneffizient vorantreiben soll. Damit sind die Rahmenbedingungen für den Smart Meter Rollout gegeben.
Druckfähige Version, exklusiv für Mitglieder
Intelligente Messsysteme (Smart-Metering-Systeme) nehmen bei der Energiewende eine Schlüsselrolle ein. Sie schaffen nicht nur die notwendige Transparenz für den Verbraucher, sondern sorgen auch dafür, dass dieser sich aktiv an der Optimierung des Energieverbrauchs beteiligen kann. Smart Meter können bei Bedarf dem Netzbetreiber wichtige Netzzustandsdaten liefern. Dadurch leisten sie einen wesentlichen Beitrag für die intelligenten Energienetze der Zukunft (Smart Grids).
Ziel ist eine moderne, klimafreundliche, nachhaltige und sichere Energieversorgung für Deutschland. Die zunehmend dezentrale Einspeisung stellt dabei künftige Energieversorgungssysteme vor große Herausforderungen. Zum einen erfolgt die Energieeinspeisung durch erneuerbare Energien zu unvorhersehbaren Zeitpunkten. Zum anderen wird in Zukunft beispielsweise das Aufladen von Elektrofahrzeugen zu bestimmten Tageszeiten erhebliche zusätzliche Spitzenlasten erzeugen. Intelligente Energienetze sollen eine flexiblere Energieversorgung ermöglichen.
Einführung neuer Technologie bei der Telekom Deutschland GmbH, Wegfall der bisherigen analogen oder digitalen ISDN-Festnetzanschlüsse