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Spurenstoffe und Arzneimittel

Anthropogene Spurenstoffe werden inzwischen deutschlandweit und ganzjährig in Fließgewässern nachgewiesen. Sie können in fester, flüssiger oder gasförmiger Beschaffenheit die Qualität der Gewässer beeinträchtigen. Rückstände von Arzneimitteln stellen einen wichtigen Teil dieser Verunreinigungen dar.

Gewässerverunreinigungen; © Foto: DVGW, Roland Horn

Gewässerschutz

Anthropogene Spurenstoffe in Wasserressourcen

Beim Gewässerschutz spielen anthropogene Spurenstoffe eine entscheidende Rolle. Sie können inzwischen flächendeckend im Nanogramm-Bereich oder darunter in Trinkwasserressourcen nachgewiesen werden. Bei diesen Stoffen handelt es sich um organische Verbindungen wie kosmetische Inhaltsstoffe, perfluorierte Verbindungen, Pestizide oder Biozide. Arzneimittelrückstände fallen ebenfalls darunter. Sie stellen gleichzeitig einen Indikator für die weitverbreitete Verwendung von Medikamenten in Deutschland dar. Dementsprechend variiert ihre Konzentration je nach Bevölkerungsdichte und -struktur.
Beim Gewässerschutz spielen anthropogene Spurenstoffe eine entscheidende Rolle. Sie können inzwischen flächendeckend im Nanogramm-Bereich oder darunter in Trinkwasserressourcen nachgewiesen werden. Bei diesen Stoffen handelt es sich um organische Verbindungen wie kosmetische Inhaltsstoffe, perfluorierte Verbindungen, Pestizide oder Biozide. Arzneimittelrückstände fallen ebenfalls darunter. Sie stellen gleichzeitig einen Indikator für die weitverbreitete Verwendung von Medikamenten in Deutschland dar. Dementsprechend variiert ihre Konzentration je nach Bevölkerungsdichte und -struktur.
Spurenstoffe
Laboranalyse © istockphoto.com/Totojang

Der Eintrag von Spurenstoffen in die Umwelt durch menschliche Aktivitäten ist groß und wird sich auch in Zukunft noch verstärken. Um dies zu vermindern ist es notwendig, herauszufinden, welche Stoffe sich wie in der Umwelt verhalten und welche Stoffeigenschaften als potentiell problematisch für die Umwelt und die Gewässer sind.

Als potentiell problematisch können Stoffe gelten, die persistent, mobil und toxisch sind. Persistent bedeutet, dass sie schwer abbaubar sind, mobil zeigt an, dass sie mit der Wasserphase verschleppt werden können. Toxisch benennt die Wirkung auf aquatische Organismen und letztendlich auch auf den Menschen.

Der DVGW hat eine erste Liste von wichtigen Beispielstoffe aus verschiedenen Anwendungsfeldern erstellt, die auch heute schon als Spurenstoffe gefunden werden und die nachweislich die Trinkwasserressourcen gefährden. Bei diesen beispielhaft genannten Stoffen müssen deshalb dringend Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Eintrags in die Gewässer ergriffen werden.

 

Liste von Beispielsubstanzen, die die Trinkwasserressourcen gefährden

Chemikalienbereich   

Stoffname   

Anwendungsgebiet

ArzneimittelSartane
Gabapentin
Allopurinol
Diclofenac
Metamizol
(vor allem Valsartan) Blutdrucksenker
Schmerzmittel, Antiepileptikum
Gichtmittel
Schmerzmittel, Entzündungsmittel
häufigstes Schmerzmittel
Industriechemikalien

Amidosulfonsäure
Benzothiazol
Benzotriazol
1,2,4-Triazol
1,4-Dioxan
TMDD

Entkalker
Reifenabrieb, Gummizusatz
Korrosionsschutz, Geschirrspülmittelzusatz
Synthesebaustein und Abbauprodukt
Lösungsmittel
industrielles Tensid
UbiquitärTrifluoressigsäure (TFA)
Iopamidol
Amidotrizoesäure
diverse Anwendungen und Quellen
Röntgenkontrastmittel
Röntgenkontrastmittel
PestizideMecoprop (MCPA)
Glyphosat

Durchwurzelungsschutz
Breitbandherbizid

BiozideDiuronBreitbandherbizid

 

Doch dies ist nur die Spitze des Eisberges angesichts der mittlerweile 192-millionsten Chemikalie, die im Jahr 2021 mit einer CAS-Registrierungsnummer (CAS = Chemical Abstracts Service) registriert wurde. Zurzeit wird an unterschiedlichen Stellen daran gearbeitet, schon bei der Zulassung von Chemikalien eine „Umweltverträglichkeit“ abzuprüfen, um frühzeitig das Risiko einzugrenzen, dass problematische Stoffe in die Umwelt gelangen.

  • Der DVGW hat zur Ermittlung von besonders problematischen Stoffen das DVGW-Forschungsprojekt "Hot-Target-Analyse" abgeschlossen.
  • Zudem hat der DVGW mit seiner Dialog-Kampagne Wasser-Impuls Forderungen an die Politik aufgestellt, die der Gefährdung der Trinkwasserressourcen Rechnung tragen.
  • Das Bundesministerium für Umwelt arbeitet mit seinem Dialog "Spurenstoffstrategie des Bundes" zusammen mit den Stakeholdern (Herstellern, Anwendern, Verbrauchern, Verbänden) daran, den Eintrag von Spurenstoffen in die aquatische Umwelt zu vermeiden bzw. zu vermindern.
  • In Europa gibt es REACH (Registrierung von Chemikalien). REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Wenn im Europäischen Wirtschaftsraum von einem chemischen Stoff pro Jahr eine Tonne oder mehr produziert wird, muss dies in der REACH-Datenbank eingetragen werden. Bei besonders problematischen Stoffen ist eine Beschränkung möglich (Verbot der Herstellung der Vermarktung oder Anwendung bestimmter Stoffe). Zusammen mit dem Umweltbundesamt und dem BMU werden die Kriterien für die Persistenz, Mobilität und Toxizität ermittelt, um diese in den REACH-Registrierungsprozess einfließen zu lassen.

Forschungsberichte zu Arzneimitteln und Stoffen

Forschungsberichte von vor 2015 sind erhältlich über die Einheit Technologie und Innovationsmanagement.

Nachweis von Spurenstoffen im Trinkwasser

Bei der Trinkwasseraufbereitung wird unter anderem Oberflächenwasser oder durch Oberflächenwasser beeinflusstes Grundwasser genutzt. Bis auf wenige Ausnahmen ist es durch die mehrstufige Aufbereitungstechnik möglich, Trinkwasser ohne Befunde an Arzneimitteln bereitzustellen. Vor allem durch eine Untergrundpassage in Kombination mit oxidativ oder adsorptiv wirkenden Reinigungsstufen können Arzneimittelrückstände effektiv entfernt werden. Wenn dennoch Spurenstoffe festgestellt werden, liegt dies in vielen Fällen am enormen Fortschritt in der chemischen Spurenanalytik. Denn mittlerweile können wesentlich geringere Konzentrationen gemessen werden, als noch vor wenigen Jahren. Weitere Informationen zum Thema Medikamentenrückstände finden Sie auf diesen Seiten.

Zum Schutz der Trinkwasserressourcen fordert der DVGW eine wirkungsvolle Strategie, um so Arzneimittelrückstände in Gewässern zu vermindern. End-of-Pipe Lösungen, wie die Abwasserreinigung oder die Trinkwasseraufbereitung, sind hier nicht zielführend. Vielmehr sollte auch auf den verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten gesetzt werden.

Eigenschaften und Nachweis von Spurenstoffen im Wasser
GELSENWASSER-Interview mit Dr. Marco Scheurer, TZW
(c) GELSENWASSER AG
(c) GELSENWASSER AG
https://www.youtube.com/watch?v=6jtNFU-jiBU&t=13s
Eintragswege von Medikamentenrückständen

Arzneimittel gelangen grundsätzlich über punktuelle, relativ präzise definierbare Einträge und andererseits über diffuse Eintragswege die Gewässer:

  • Das kommunale Abwasser ist der wichtigste punktuelle Eintragsweg: Wenn Rückstände im Prozess der Abwasserbehandlung nur unzureichend entfernt werden, können sie in den Wasserkreislauf gelangen.
  • Ein wichtiger diffuser Eintragsweg für Spurenstoffe ist die Nutztierhaltung. Über die Anwendung von Veterinärarzneimitteln werden Rückstände über den Weg der Gülle, der Weidehaltung oder über Aquakulturen in die Grund- und Oberflächenwasser weitergegeben.
Pharmastrategie gegen Arzneimittelrückstände in Gewässern
Arzneimittelrückstände stellen die Wasserwirtschaft zunehmend vor Herausforderungen.
Arzneimittelrückstände stellen die Wasserwirtschaft zunehmend vor Herausforderungen. © iStock.com/psphotograph

Die Europäische Kommission wird endlich aktiv und bereitet die Pharmastrategie zum Schutz der Gewässer vor

Arzneimittelrückstände in der Umwelt und in den Gewässern stellen auch die Wasserwirtschaft zunehmend vor Herausforderungen. Um auch zukünftig ein möglichst naturbelassenes Trinkwasser bereitstellen zu können sind dringend zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung der Arzneimitteleinträge in die Gewässer erforderlich.

Diese Maßnahmen müssen:

  • bereits bei der Erforschung und Herstellung von Arzneimittelwirkstoffen ansetzen
  • Umweltwirkungen von Arzneimitteln in den Zulassungsverfahren und der laufenden Arzneimittelüberwachung berücksichtigen
  • Krankenhäuser, Ärzte und Patienten über eine umweltschonendere Anwendung von Arzneimitteln informieren und sensibilisieren

Die Europäische Kommission steht seit dem Jahr 2013 vor der Aufgabe Artikel 8 der Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (2013/39/EU) umzusetzen und einen „Strategischen Ansatz gegen die Verschmutzung von Gewässern durch pharmazeutische Stoffe“ (Pharmastrategie) vorzulegen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission im April 2017 einen Fahrplan („roadmap“) vorgelegt und im November 2017 eine öffentliche Konsultation gestartet – an beiden Initiativen hat sich der DVGW beteiligt. Als Hintergrunddokument für den umfangreichen Fragebogen dienen 30 Handlungsoptionen, die von einem Beraterkonsortium unter der Leitung von Deloitte zusammen mit Milieu Ltd und Prof. Klaus Kümmerer entwickelt wurden. Dabei wurde jede Option zu Anpassungen des Arzneimittelrechts, Vorgaben für Zulassungs- und Überwachungsverfahren, Forschungs-mitteln und Informationskampagnen für Verbraucher einer SWOT-Analyse unterzogen.

Im Frühjahr 2018 will die Europäische Kommission die Ergebnisse der Konsultation und ihre weiteren Aktivitäten bekannt geben. Der DVGW wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten, auch über sein Engagement in EurEau.

Spurenstoffe im Wasser
EurEau-Präsidentin Dr. Claudia Castell-Exner im Interview mit GELSENWASSER
(c) GELSENWASSER AG
(c) GELSENWASSER AG
https://www.youtube.com/watch?v=LSe0C1A7dB4
Gesetze und Verordnungen zu wassergefährdenden Stoffen
Der DVGW bezieht hier Stellung zu Gesetzen und Verordnungen für den Gewässerschutz und die Trinkwasserressourcen.

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches begrüßt das mit dem Entwurf des Gesetzes verfolgte Ziel der regelmäßigeren, differenzierteren und damit aussagekräftigeren Berichterstattung über Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen sowie der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit ebendiesen Stoffen.
Der DVGW unterstützt auch Form und Inhalt der geplanten Gesetzesänderung, insbesondere die Änderung und Erweiterung des in diesem Zusammenhang zentralen § 9, sowie die Ergänzung der in § 9 Absatz 4 enthaltenen Auflistung der gesetzlich vorgesehenen Überwachungsmerkmale.

Das BMU will mit dem am 31.10.2012 veröffentlichten zweiten Arbeitsentwurf der Mantelverordnung ein Gesamtkonzept für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe und das Auf- und Einbringen von Materialien in den Boden unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes schaffen. Der DVGW hat hierzu am 8. Februar 2013 Stellung bezogen und mahnt die konsequente Umsetzung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes an , um den vorsorgenden Gewässerschutz zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Prüfwerte für relevante Stoffe unterhalb der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung, ein zusätzlicher Prüfwert für die sogenannten „nicht relevanten Metabolite“ von Pflanzenschutzmitteln sowie eine Verwendung von Ersatzbaustoffen in der Schutzzone III von Wasserschutzgebieten in Abhängigkeit von der Geschütztheit des Grundwassers.

Das BMU hat am 24.11.2010 den Referentenentwurf zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) vorgelegt. Die geplante Verordnung ist eine Vollregelung des Bundes und wird die bisherigen Anlagenverordnungen der Länder ablösen. Die Verordnung enthält stoff- und anlagenbezogene Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Darüber hinaus befasst sie sich mit Sachverständigenorganisationen, Güte- und Überwachungsgemeinschaften und Fachbetrieben.

Der DVGW hat am 24.2.2011 eine Stellungnahme zur VAUwS abgegeben. Darin hebt der DVGW folgende Punkte positiv hervor:

  • die Berücksichtigung von Anlagen zur Gewinnung von Biogas und damit zusammenhängend,
  • die Einstufung von Gärresten und nachwachsenden Rohstoffen für die Biogasproduktion als wassergefährdend analog zu den JGS-Stoffen,
  • die Informationspflicht gegenüber Wasserversorgern bei Betriebsstörungen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
  • das Zulassungsverbot für Anlagen aller Art in den Schutzzonen I und II sowie
  • die Unzulässigkeit von Erdwärmesonden in Schutzgebieten.

Der DVGW sieht jedoch auch einige der vorgesehenen Regelungen sehr kritisch und befürchtet in einigen Fällen eine nicht akzeptable Absenkung des Schutzniveaus bei wassergefährdenden Stoffen. Der DVGW wendet sich insbesondere gegen

  • die Einengung der Begriffsbestimmung von Schutzgebieten durch pauschales Ausschließen der Schutzzone III B (§ 2 Ziffer 27),
  • das pauschale, sachlich und fachlich unbegründete Ausnehmen von JGS-Anlagen aus zentralen Anforderungen und Bestimmungen (§ 11 Absatz 4),
  • das Ausnehmen von Biogasanlagen aus den Anforderungen an Anlagen in der weiteren Schutzzone von Schutzgebieten (§ 30 Absatz 3) und
  • starre und in vielen Fällen zu geringe Abstandsregelungen für JGS-Anlagen und Biogasanlagen von Quellen und Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen (Anhänge 8 (2.8) und 9 (8)).
Huminstoffeinträge in Oberflächengewässern

Bilaterale Untersuchungen und modellgestützte Prognosen von Huminstoffeinträgen in Oberflächengewässer aufgrund veränderter Ökosystemzustände und deren Relevanz für die Trinkwasserproduktion.

Abschlussbericht zu den BMBF-Vorhaben 02 WT 0171 und 02 WT 0172
erstellt von der TZW-Außenstelle Dresden und der TU Dresden, Institut für Geographie

Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie fachliche Fragen zu Spurenstoffen im Trinkwasser haben, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.
Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 91 88-856