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Ein Graureiher steht in einem Gewässer

30. November 2021

Hinweise Artenschutz

Hinweise zur Berücksichtigung europäisch geschützter Arten bei wasserrechtlichen Vorhaben (W 201906)
Graureiher an einem Gewässer; © Konzeption und Foto: Cathrin Bach
Forschungsprojekt
Projektbeschreibung

Projektlaufzeit: 09.2019 - 11.2021

Projektstatus: abgeschlossen

Förderkennzeichen: W 201906

Hintergrund und Ergebnisse

In Wasserrechtsverfahren zur Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser spielt der Naturschutz eine immer größere Rolle. So muss bei allen wasserrechtlichen Verfahren der europäische Artenschutz im vollen Umfang berücksichtigt werden. Das führt immer wieder zu Verzögerungen und teuren Untersuchungen, die sich nachher als nicht gerechtfertigt oder falsch durchgeführt erweisen. Denn sowohl bei Behördenvertretern als auch bei den Wasserversorgern fehlen Kenntnisse über die spezifischen Anforderungen in diesem Prozess. Infolge dessen haben Wasserversorger zunehmend Schwierigkeiten, die für die Sicherung der Trinkwasserversorgung notwendigen Wasserentnahmen genehmigt zu bekommen, oder entsprechende Genehmigungen werden an immer umfangreichere Beweissicherungs- und Überwachungsaufgaben sowie Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen geknüpft.

Um hier für mehr Klarheit zu sorgen, wurden in diesem Projekt speziell auf die Wasserversorgung ausgerichtete Hinweise zum Artenschutz erstellt. Das Dokument gibt einen umfassenden Einblick in das Thema „europäischer Artenschutz“ und gibt Hinweise für die Behandlung der Artenschutzbelange in Wasserrechtsverfahren. Diese sind auf die besonderen Verhältnisse in Grundwasserfördergebieten abgestimmt und richten sich vor allem an Wasserversorger und externe Gutachter bei der Erstellung des Fachbeitrags Artenschutz, aber auch an die Fachbehörden bei der Durchführung der Artenschutzprüfung.

Zentraler Bestandteil ist eine Checkliste grundwasserabhängiger, europarechtlich geschützter Arten. Diese Liste soll Wasserversorgern und Behörden eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage liefern, durch die der Prüfaufwand deutlich reduziert werden kann. Das Spektrum der europarechtlich geschützten Arten wird dabei auf diejenigen eingegrenzt, die durch die möglichen Auswirkungen einer Grundwasserentnahme potenziell betroffen sind – die so genannten „wasserentnahmesensible“ Arten. Ergänzt werden die Hinweise durch eine Zusammenstellung vorhandener Arbeitshilfen zum Artenschutz, eine Mustergliederung für den Fachbeitrag Artenschutz, umfangreiche Praxishinweise sowie Steckbriefe für 49 ausgewählte relevante Arten.

 

Ansprechpartner
Bei Fragen zum Forschungsprojekt wenden Sie sich bitte an folgenden Ansprechpartner
Dr. Mathis Keller
Hauptgeschäftsstelle / Technologie und Innovationsmanagement
Telefon+49 228 91 88-727
Forschung zum Thema Ressourcenschutz