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Zwei Drittel der Erdoberfläche sind von Wasser bedeckt, jedoch ist nur ein winziger Bruchteil davon trinkbar.

01. Dezember 2022

Leitfaden Habitatschutz

Leitfaden zur Berücksichtigung des europäischen Habitatschutzes bei der wasserrechtlichen Genehmigung von Grundwasserentnahmen (W 202218)
Auch in der Trinkwasserversorgung spielt der Schutz von Lebensräumen und Artenvielfalt eine Rolle; © iStock.com/crossbrain66
Forschungsprojekt
Projektbeschreibung

Projektlaufzeit: 12.2022 - 11.2024

Projektstatus: laufend

Förderkennzeichen: W 202218

Ziele und Methodik

Der Leitfaden Habitatschutz soll Hilfestellungen für die Behandlung der Habitatschutzbelange in wasserrechtlichen Planungs- und Zulassungsverfahren und hier insbesondere bei der Erstellung eines Fachbeitrags Habitatschutz geben. Die Zielgruppe sind vor allem Unternehmen der Wasserversorgung und externe Gutachter, aber auch  Fach- und Genehmigungsbehörden sowie Naturschutzverbände. 

Der Leitfaden soll eine Übersicht der in den Verfahrensschritten eines Wasserrechtsverfahrens zu berücksichtigenden Habitatschutzbelange, einschließlich der rechtlichen Grundlagen und Überschneidungen mit anderen Planungsinstrumenten (insbesondere UVP, Artenschutz und Eingriffsregelung) beinhalten, sowie die Anforderungen an die Datengrundlage für die Erstellung eines Fachbeitrags zum Habitatschutz und ein Spektrum der durch die möglichen Auswirkungen einer Grundwasserentnahme potenziell betroffenen Lebensräume und Arten. Ergänzt wird er durch eine Zusammenstellung vorhandener Arbeitshilfen zum Habitatschutz, zum Beispiel von verschiedenen Bundesländern, und eine Mustergliederung.

 

Hintergrund

Die öffentliche Trinkwasserversorgung in Deutschland wird zu rund 70 Prozent aus Grundwasser sichergestellt. Hierzu müssen die Versorgungsunternehmen über wasserrechtliche Genehmigungen verfügen und diese in regelmäßigen Abständen bei den zuständigen Wasserbehörden neu beantragen. 

Die Anforderungen an die Genehmigungsunterlagen und die in diesem Rahmen durchzuführenden Untersuchungen wachsen jedoch stetig. So sind Wasserversorger in erheblichem Maß mit naturschutzfachlichen und artenschutzbezogenen Auflagen konfrontiert, während allgemein anerkannte Leitlinien für die Berücksichtigung von Arten- und Habitatschutzbelangen fehlen. Dies führt einerseits zu erheblichen Kosten und zeitaufwändigen Verfahren, andererseits zu Unsicherheit bei den Verfahrensbeteiligten und zu großen Unterschieden der an die Wasserversorger gestellten Anforderungen.

Mit den Hinweisen zum Artenschutz für wasserrechtliche Vorhaben wurde den Versorgern bereits eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, mit der das Thema Artenschutz rechtssicher und mit dem erforderlichen Augenmaß abgearbeitet werden kann. Vor diesem Hintergrund soll der speziell auf die Wasserversorgung ausgerichtete Leitfaden Habitatschutz die verbleibende Lücke bei der Berücksichtigung des europäischen Arten- und Habitatschutzes in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Entnahme von Grundwasser schließen. Damit können Verfahrensdauer beschleunigt und Unsicherheiten in der Genehmigungspraxis beseitigt werden. Der Leitfaden wird diejenigen Anforderungen behandeln, die sich aus der Berücksichtigung des Habitatschutzes bei Grundwasserentnahmen und sonstigen Wasserrechtsverfahren ergeben.

 

Ansprechpartner
Bei Fragen zum Forschungsprojekt wenden Sie sich bitte an folgenden Ansprechpartner
Dr. Mathis Keller
Hauptgeschäftsstelle / Technologie und Innovationsmanagement
Telefon+49 228 91 88-727
Forschung zum Thema Ressourcenschutz