01. Dezember 2022
Projektlaufzeit: 12.2022 - 11.2024
Projektstatus: laufend
Förderkennzeichen: W 202218
Das Projekt wird durchgeführt von:
Neben dem DVGW fördern folgende Wasserversorgungsunternehmen das Projekt:
Der Leitfaden Habitatschutz soll Hilfestellungen für die Behandlung der Habitatschutzbelange in wasserrechtlichen Planungs- und Zulassungsverfahren und hier insbesondere bei der Erstellung eines Fachbeitrags Habitatschutz geben. Die Zielgruppe sind vor allem Unternehmen der Wasserversorgung und externe Gutachter, aber auch Fach- und Genehmigungsbehörden sowie Naturschutzverbände.
Der Leitfaden soll eine Übersicht der in den Verfahrensschritten eines Wasserrechtsverfahrens zu berücksichtigenden Habitatschutzbelange, einschließlich der rechtlichen Grundlagen und Überschneidungen mit anderen Planungsinstrumenten (insbesondere UVP, Artenschutz und Eingriffsregelung) beinhalten, sowie die Anforderungen an die Datengrundlage für die Erstellung eines Fachbeitrags zum Habitatschutz und ein Spektrum der durch die möglichen Auswirkungen einer Grundwasserentnahme potenziell betroffenen Lebensräume und Arten. Ergänzt wird er durch eine Zusammenstellung vorhandener Arbeitshilfen zum Habitatschutz, zum Beispiel von verschiedenen Bundesländern, und eine Mustergliederung.
Die öffentliche Trinkwasserversorgung in Deutschland wird zu rund 70 Prozent aus Grundwasser sichergestellt. Hierzu müssen die Versorgungsunternehmen über wasserrechtliche Genehmigungen verfügen und diese in regelmäßigen Abständen bei den zuständigen Wasserbehörden neu beantragen.
Die Anforderungen an die Genehmigungsunterlagen und die in diesem Rahmen durchzuführenden Untersuchungen wachsen jedoch stetig. So sind Wasserversorger in erheblichem Maß mit naturschutzfachlichen und artenschutzbezogenen Auflagen konfrontiert, während allgemein anerkannte Leitlinien für die Berücksichtigung von Arten- und Habitatschutzbelangen fehlen. Dies führt einerseits zu erheblichen Kosten und zeitaufwändigen Verfahren, andererseits zu Unsicherheit bei den Verfahrensbeteiligten und zu großen Unterschieden der an die Wasserversorger gestellten Anforderungen.
Mit den Hinweisen zum Artenschutz für wasserrechtliche Vorhaben wurde den Versorgern bereits eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, mit der das Thema Artenschutz rechtssicher und mit dem erforderlichen Augenmaß abgearbeitet werden kann. Vor diesem Hintergrund soll der speziell auf die Wasserversorgung ausgerichtete Leitfaden Habitatschutz die verbleibende Lücke bei der Berücksichtigung des europäischen Arten- und Habitatschutzes in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Entnahme von Grundwasser schließen. Damit können Verfahrensdauer beschleunigt und Unsicherheiten in der Genehmigungspraxis beseitigt werden. Der Leitfaden wird diejenigen Anforderungen behandeln, die sich aus der Berücksichtigung des Habitatschutzes bei Grundwasserentnahmen und sonstigen Wasserrechtsverfahren ergeben.