01. November 2019
Projektlaufzeit: 02.2019 - 10.2019
Projektstatus: abgeschlossen
Förderkennzeichen: W 201833
Ein BPA- und NP-Monitoring sowie systematische Untersuchungen entlang des Fließwegs Rohwasser – Aufbereitung – Speicherung – Verteilung sollen Aufschluss über den Eintrag beider Substanzen ins Trinkwasser geben.
Hier finden Sie Informationen zum Projektnehmer und Ansprechpartner:
Anhand der Untersuchungsergebnissen der BPA- und NP-Studie sollte es möglich sein, den Eintrag von BPA und NP in das Trinkwasser aus belastetem Rohwasser oder aus organischen Materialien in der Wasserverteilung abzuschätzen. Hierzu wurde zum einen ein Monitoring durchgeführt, indem eine aussagekräftige Anzahl von Trinkwasserproben aus der Routineüberwachung von verschiedenen Versorgungsunternehmen auf BPA und NP analysiert wurden. Zum anderen wurden in relevanten Einzelfällen die BPA- und NP-Gehalte systematisch entlang der Kette Rohwasser– Aufbereitung – Speicherung – Verteilung ermittelt, um die Reinigungsleistung der Aufbereitung sowie konkrete Eintragsquellen innerhalb der Wasserverteilung zu identifizieren.
Folgende Arbeitsschritte waren Teil des Projekts:
Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie der Europäischen Kommission sieht maximale Grenzwerte für die östrogen wirksamen Substanzen Bisphenol A (BPA) von 0,01 Mikrogramm pro Liter und Nonylphenol (NP) von 0,3 Mikrogramm pro Liter vor. Beide Substanzen sind aktuell jedoch keine geforderten Parameter der Trinkwasserverordnung. Eine Datenbasis zu Konzentrationen im Trinkwasser existiert daher noch nicht.
Fakt ist jedoch, dass sich in Gewässern in Deutschland relevante Konzentrationen an BPA und NP nachweisen lassen. So lag beispielsweise das Maximum der BPA-Konzentrationen an der Ruhr am Pegel Wetter bei einem Jahresdurchschnittswert von 0,028 Mikrogramm pro Liter mit einem maximalen Einzelwert von 0,12 Mikrogramm pro Liter (Ruhrgütebericht 2015). Zwar ist die BPA-Abgabe im Rahmen von Hygieneprüfungen nach den Leitlinien des Umweltbundesamts begrenzt, jedoch liegt der aktuelle Prüfwert mit 2,5 Mikrogramm pro Liter deutlich über dem von der EU vorgeschlagenen Parameterwert.
Im Fall von NP verhält es sich ähnlich. Auch wenn sein Einsatz in Wasch- und Reinigungsmitteln inzwischen verboten ist, wird es noch immer in Farben und Lacken oder als Ausgangschemikalie für die Herstellung von Polymeren und Klebstoffen verwendet. Der Eintrag in natürliche Gewässer erfolgt hauptsächlich durch Haus- und Industrieabwässer. Daneben sind auch Stoffübergänge von NP aus organischen Materialien im Trinkwasser-Verteilungssystem möglich.
In der BPA- und NP-Studie wurden Trinkwasserproben aus Routineüberwachungen verschiedener Versorgungsunternehmen auf die beiden Substanzen hin untersucht. Der überwiegende Teil der insgesamt 63 Trinkwasserproben stammten von Versorgern mit Grundwasser, gefolgt von Versorgern mit Uferfiltrat als Rohwasserquelle. In keiner der Proben konnte jedoch BPA oder NP in Konzentrationen über der analytischen Bestimmungsgrenze von 5 ng/L bzw. 25 ng/L gefunden werden, unabhängig davon wo diese genommen wurden. Das Vorkommen von Bisphenol A und iso-Nonylphenol im Rohwasser und im verteiltem Trinkwasser ist demnach in den untersuchten Versorgungsgebieten als unkritisch zu bewerten.
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