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Leistungsanbieter

DBI-Gruppe

Zielgruppe

Betreiber von Gas- und Kohleanlagen

Thema

Prüfung und Analytik

Prüfung und Analytik

Messung & Berichterstattung von Methanemissionen

Am 4. August 2024 ist die EU-Methanverordnung in Kraft getreten. Die Verordnung hat das Ziel, die Erfassung, Messung, Verifizierung und Reduzierung von Methanemissionen im Energiesektor zu verbessern. Sie muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern ist ab sofort umzusetzen.

Unsere Leistungen

  • DBI füllt gemeinsam mit Ihnen einen Emissionsbericht aus und stellt Ihnen generische, quellspezifische Emissionsfaktoren (EF) zur Verfügung.
  • Wir stellen für Sie Stichproben zusammen und führen Messungen auf Quellebene mit Hilfe der Methode nach DIN EN 15446 an GDR(M)A bzw. per „Absaugmethode“ an erdverlegten Leitungen durch.
  • Wir führen Messungen auf Standortebene mit Hilfe der Absaugmethode an GDR(M)A durch.
  • Wir messen die Methanemissionen durch unvollständige Verbrennung an Ihren Fackeln, Vorwärmern, Kesseln und sonstigen Geräten.

In Artikel 12 der EU-Methanverordnung ist die Überwachung und Berichterstattung geregelt. Demnach müssen Betreiber innerhalb bis 05.08.2025 einen Bericht mit den geschätzten Methanemissionen vorlegen. 

Bis zum 05.08.2026 muss der Bericht auf spezifischen Werten des Betreibers beruhen, indem z.B. eigene Messungen durchgeführt werden.

Hierbei können wir Sie unterstützen!

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