Leistungsanbieter
IWW Institut für Wasserforschung gGmbH
Zielgruppe
Wohnungseigentümer und Mieter
Thema
Wasserqualität
Leistungsanbieter
IWW Institut für Wasserforschung gGmbH
Zielgruppe
Wohnungseigentümer und Mieter
Thema
Wasserqualität
Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungen mit eigener Warmwasserversorgung sind von einer Untersuchungspflicht nach Trinkwasserverordnung ausgenommen. Zudem gibt es in diesen Anlagen keine Temperaturvorgaben, wie in Großanlagen, bei denen eine Trinkwarmwasser-Temperatur von 60°C nicht unterschritten werden darf. Allerdings kann, trotz der kleinen Anlagengrößen, ein erhöhtes hygienisches Risiko auftreten: durch eine zu geringe Trinkwarmwasser-Temperatur, die z. B. zur Energieeinsparung eingestellt wurde, durch Mängel in der Installation oder durch einen nicht bestimmungsgemäßen Betrieb (lange Stagnationszeiten). Dieses hygienische Risiko kann zu einer Legionellenbelastung in der Trinkwasserinstallation führen. Dadurch ist die Gefahr gegeben, an einer schweren Form der Lungenentzündung (Legionellen-Pneumonie) zu erkranken. Es ist daher ratsam, auch in diesen Trinkwasserinstallationen die aktuelle mikrobiologische Situation überprüfen zu lassen. So kann ein hygienisches Risiko ausgeschlossen oder geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um diesem Risiko entgegenzuwirken.
Unsere Leistungen für Ihr hygienisch unbedenkliches Wasser
Bei Änderungen in der Trinkwasserinstallation, bei einer Absenkung des Trinkwasserwärmers auf Temperaturen unterhalb von 55 °C im Zuge einer Verwendung von Wärmepumpen, oder in Wohnungen mit eigener Warmwasserversorgung durch Frischwasserstationen oder Wohnungsstation, kann eine Analyse Klarheit über den hygienischen Zustand schaffen.
Bisherige Untersuchungen zeigten, dass insbesondere durch folgende Mängel ein hygienisches Risiko entstand:
Leistung der IWW Institut für Wasserforschung gGmbH
Bildmotiv Seitenanfang: © istockphoto.com/Andrii Atanov