Bei Installation, Betrieb und Wartung von Gasleitungsanlagen und Gasgeräten in einem Gebäude sind strenge gesetzliche Sicherheitsvorgaben einzuhalten. Umgesetzt werden sie durch das DVGW-Regelwerk.
Die Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Abnahmeanforderungen von Gas-Leitungsanlagen, Gasgeräten und Abgasanlagen regeln übergeordnete Gesetze wie z. B.
In der praktischen Ausführung sind ergänzend zu den vorgenannten Gesetzen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, hier das DVGW-Arbeitsblatt G 600 "Technische Regel für Gasinstallationen (DVGW-TRGI)", zu berücksichtigen, welche die allgemeinen Schutzziele der v. g. Gesetze an einigen Stellen präzisieren und praxisgerecht umsetzen.
Für die Produkte (z. B. Materialien, Bauteile, Gasgeräte, Abgasanlagen) gelten die europäischen bzw. nationalen Anforderungen zum Inverkehrbringen dieser Produkte. Diese Anforderungen sind über das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie die darunter erlassenen Verordnungen geregelt.
Die TRGI ist als DVGW-Arbeitsblatt G 600 eine wichtige Vorschrift für das Fachhandwerk. Die TRGI regelt, wie Gasinstallationen (Gasleitungsanlagen und Gasgeräte) geplant, ausgeführt, gewartet und instandgehalten werden müssen. Sie bezieht sich auf Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung für Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken, die mit Gasen der 1., 2. Gasfamilie und mit Drücken bis 100 mbar (Niederdruck) bzw. über 100 mbar bis 1 bar (Mitteldruck) betrieben werden. Der Geltungsbereich der TRGI erstreckt sich von der Hauptabsperreinrichtung (HAE) bis hin zur Abgasabführung ins Freie.
Das DVGW-Arbeitsblatt G 1020 gilt für Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und Betrieb der gesamten Gasinstallation. Das Arbeitsblatt beschreibt die Verantwortlichkeiten und das Zusammenspiel der verschiedenen Marktpartner (Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Vertragsinstallationsunternehmen, Schornsteinfeger sowie Kunde/Betreiber).
Es trägt als Teil des DVGW-Regelwerkes durch eine Qualitätssicherung für Gasinstallationen dazu bei, dass der Betreiber seiner Verantwortung und somit seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt und die gesetzlichen Vorgaben sowie die Vorgaben der Aufsichtsbehörden (Energieaufsicht, Bauaufsicht) hinsichtlich der Sicherheit bei Gasinstallationen erfüllt werden.
Die wesentlichen, für den Betreiber/Kunden zu beachtenden Instandhaltungspunkte von Leitungsanlage und Gasgerät sind hier dargestellt:
Durch aktive und passive Maßnahmen können Manipulationen an Gasinstallationen erschwert und mögliche Auswirkungen minimiert werden.
Ab 1999 wurden vom Gasfach gemeinsam mit der Bauaufsicht Diskussionen geführt zu der Themenstellung "Manipulationserschwerung und Reduzierung möglicher Auswirkungen infolge von Eingriffen in der Gas-Hausinstallation" sowie "Schadensminimierung bei Einwirkung Dritter z. B. auf die Gas-Hausanschlussleitung".
Diese Diskussion sowie die Beratungen in den DVGW-Fachgremien Technisches Komitee "Gasinstallation" und Technisches Komitee "Gasverteilung" mit Herstellern und Anwendern sowie erfolgte Machbarkeitsbewertungen führten zu den entsprechenden Produktanforderungen, die in den Regelwerken
festgelegt worden sind.
Auf Basis dieser Festlegungen war es schließlich möglich, diesbezügliche Installationsanforderungen 2003 in die relevanten DVGW-Regelwerke G 459-1 "Gas-Hausanschlüsse" als auch zu dem DVGW-Arbeitsblatt G 600 "Technische Regel für Gas-Installationen" als Beiblätter festzuschreiben. Diese Anforderungen finden sich auch in den aktuell gültigen Ausgaben von G 459-1:2019 sowie G 600:2018 wieder.
Das auf dieser Seite aufgeführte Regelwerk finden Sie in seiner aktuellen Fassung im DVGW Regelwerk.