Im Gegensatz zum früheren Stadtgas ist Erdgas an sich nahezu geruchslos. Die Odorierung von Erdgas, also das Versetzen mit einem bestimmten Geruch, ist eine primäre Sicherheitsmaßnahme, um unbeabsichtigten Gasaustritt frühzeitig zu erkennen.
Gase, die an Haushaltskunden geliefert werden müssen ausreichend odoriert sein. Dies gilt auch für Gewerbekunden, die mit Haushaltskunden sicherheitstechnisch vergleichbar sind. Die Technik und die Kontrolle der Odorierung sind im DVGW-Arbeitsblatt G 280 geregelt.
Die gebräuchlichsten Odoriermittel sind schwefelhaltige organische Verbindungen wie Tetrahydrothiophen oder Merkaptangemische. Um auch bei gastechnischen Laien einen Warneffekt zu erzielen, müssen diese abstoßend riechen. Ein ekelerregender Geruch sollte jedoch vermieden werden. Vor allem aus ökologischen Gründen geht der Trend in den letzten Jahren zu schwefelarmen Odoriermitteln.
Ein schwefelfreies Odoriermittel wurde durch den DVGW von der Forschung bis zur Markteinführung begleitet und im DVGW-Regelwerk verankert. Es ist derzeit in ca. 25 % der Gasnetze in Deutschland im Einsatz.
Vorteile gegenüber den traditionelleren Mitteln auf Grundlage organischer Schwefelverbindungen bestehen zum Beispiel beim Einsatz von Erdgas in Brennstoffzellen, als Kraftstoff für Kraftfahrzeuge oder bei der Haltbarkeit von Wärmetauschern in Brennwertgeräten. Die Möglichkeit, diese Odoriermittel auf Acrylatbasis einzusetzen, ist auch in die Neufassung der internationalen Norm ISO 13734 über Odoriermittel für die Gasversorgung (März 2014) eingeflossen.
Das in den letzten Jahren geänderte Bewusstsein beim Thema Odorierung sowie Vorgaben weiterer Gesetze und Regelwerke machen ergänzende Empfehlungen erforderlich. Die jahreszeitlich wechselnde Gasabnahme macht die Verteilung von Odoriermitteln ganzjährig anspruchsvoll. Aber auch der Einsatz von Erdgas als Kraftstoff führt zu erweiterten technischen Anforderungen.
DVGW-Information Gas Nr. 20, September 2015