Erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Punkten der EG-Gasgeräterverordnung (EU) 2016/426 und erfahren Sie alles Wissenswerte zu den Sicherheits-Zertifizierungen im Gasfach.
Gasgeräte unterliegen dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und müssen der EG-Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 bzw. deren nationaler Umsetzung, der 7. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung – 7. ProdSV), entsprechen.
Die Gerätehersteller versehen die Gasgeräte nach erfolgter Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle, z. B. der DVGW CERT, mit der Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung. Der Hersteller hat im Rahmen dieser Konformitätserklärung auch die erforderliche Dokumentation (u. a. Betriebs- und Instandhaltungsanleitung) in deutscher Sprache vorzulegen.
Es dürfen in Deutschland nur Gasgeräte mit CE-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden, die laut Typschild auch für den deutschen Markt und die vor Ort befindliche Gasbeschaffenheit und den vorliegenden Anschlussdruck zugelassen sind. Nachfolgend ist beispielhaft ein Typschild inkl. Erklärung aufgeführt. In der anschließenden Tabelle sind die in Deutschland nach der DIN EN 437 "Prüfgase – Prüfdrücke – Gerätekategorien" verwendbaren Gaskategorien sowie zulässigen Anschlussdrücke aufgeführt.
Beispielhafte Angaben
DE | Länderkennzeichnung (Bestimmungsland Deutschland) |
II | Gerätekategorie II, geeignet für Gase von zwei Gasfamilien |
2E | 2. Gasfamilie, Gruppe E (mit ausreichender Genauigkeit in etwa Erdgas H) |
2LL | 2. Gasfamilie, Gruppe LL (mit ausreichender Genauigkeit in etwa Erdgas L) |
3B/P | 3. Gasfamilie, Gruppe B/P (Butan, Propan und deren Gemische) |
C13x | Zuordnung nach Gasgerät Art (z. B. C = raumluftunabhängig, Index 13x = Art der Abgasführung) |
G20 | Normprüfgas für Erdgas E 20 mbar = Anschlussdruck für Erdgas (Hinweis: die 20 in G20 steht nicht für den Anschlussdruck) |
Gerätekategorie | Erklärung nach DIN EN 437 | Normprüfgas nach DIN EN 437 | Druck nach DIN EN 437 in mbar |
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I2E | Geräte, die ausschließlich für die Verwendung von Gasen der europäischen Gruppe E der zweiten Gasfamilie bei festgelegtem Anschlussdruck geeignet sind. | G20 | 20 |
I2ELL | Geräte, die für Gas der europäischen Gruppen E und LL der zweiten Gasfamilie zugelassen sind. Hinweise: 1.) Die Europäische Gruppe E entspricht mit ausreichender Genauigkeit in etwa dem deutschen Erdgas 2.) Die Europäische Gruppe LL entspricht mit ausreichender Genauigkeit in etwa dem deutschen Erdgas L) | Gruppe E: G20 Gruppe LL: G25 | 20 |
I2N | Sogenannte adaptierende Gasgeräte, die ausschließlich für Gas der zweiten Gasfamilie bei festgelegtem Anschlussdruck geeignet sind. Sie passen sich selbstregelnd allen Gasen der zweiten Gasfamilie an. | Gruppe E: G20 Gruppe LL: G25 | 20 |
I2R | Geräte, die mit einem Druckregler ausgerüstet sind und manuell eingestellt werden, um mit den einzelnen Gasen der Gruppen H, E, L und LL betrieben zu werden. | Gruppe E: G20 Gruppe LL: G25 | 20 |
I3B/P | Geräte, die für Gase der dritten Gasfamilie (Butan, Propan) bei festgelegtem Anschlussdruck geeignet sind. | G30 | 30 nur für bestimmte Gasgeräte in Booten und Fahrzeugen // 50 |
I3P | Geräte, die für Gase der dritten Gasfamilie der Gruppe P (Propan) bei festgelegtem Anschlussdruck geeignet sind. | G31 | 30 nur für bestimmte Gasgeräte in Booten und Fahrzeugen // 50 |
I3R | Geräte, die für alle Gase der dritten Gasfamilie geeignet sind. Sie sind mit einem Druckregler ausgerüstet, der manuell eingestellt werden kann, um mit den verschiedenen Gasen einer Gruppe der dritten Gasfamilie unter den örtlichen Versorgungsbedingungen betrieben zu werden. | G31 | 30 nur für bestimmte Gasgeräte in Booten und Fahrzeugen // 50 |
II2E3B/P | Geräte, die für Gase der Gruppe E der zweiten Gasfamilie und für Gase der dritten Gasfamilie geeignet sind. Die Verwendung des Gases der Gruppe E der zweiten Gasfamilie erfolgt unter denselben Bedingungen wie für die Kategorie I2E. Die Verwendung der Gases der dritten Gasfamilie erfolgt unter denselben Bedingungen wie für die Kategorie I3B/P. | ||
II2ELL/3B/P | Geräte, die für Gas der europäischen Gruppen E und LL der zweiten Gasfamilie und für Gase der dritten Gasfamilie geeignet sind. Die Verwendung der Gase der zweiten Gasfamilie erfolgt unter denselben Bedingungen wie für die Kategorie I2ELL. Die Verwendung der Gases der dritten Gasfamilie erfolgt unter denselben Bedingungen wie für die Kategorie I3B/P. | ||
II2R3R | Geräte, die für alle Gase der zweiten und/oder für Gas die der zweiten Gasfamilie zugeordnet sind, sowie alle Gase der dritten Gasfamilie geeignet sind. Sie sind mit einem Druckregler ausgerüstet, der manuell eingestellt werden kann, um mit den verschiedenen Gasen einer Gruppe der zweiten oder dritten Familie unter den örtlichen Versorgungsbedingungen betrieben zu werden. Die Verwendung der Gase der zweiten Gasfamilie erfolgt unter denselben Bedingungen wie für die Kategorie I2R. Die Verwendung der Gase der dritten Gasfamilie erfolgt unter denselben Bedingungen wie für die Kategorie I3R. |
Die Aufstellung von Gasgeräten und Abgasanlagen sowie deren Inbetriebnahme erfolgt durch Vertragsinstallationsunternehmen, wobei die Landesbauordnung, die Landesfeuerungsverordnung sowie die Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI, DVGW G 600) einzuhalten sind.
Für den Betrieb und die Instandhaltung der Gasgeräte und Abgasanlagen sind die Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Hersteller, die grundsätzlichen Anforderungen der DVGW-TRGI (DVGW G 600, Kapitel V „Betrieb und Instandhaltung“) sowie das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und die 1. BImSchV zu beachten. Der ordnungsgemäße Betrieb der Gasgeräte ist durch regelmäßige Inspektionen und bedarfsorientierte Wartung/Instandsetzung durch ein eingetragenes Vertragsinstallations- oder Wartungsunternehmen nach DVGW G 676 sicherzustellen.
Die nachfolgend aufgeführten Dokumente bilden im DVGW-Regelwerk die Basis für die Gasgeräte. Des Weiteren sind die in den Regelwerken angegebenen normativen Verweisungen wie Gesetze, Verordnungen usw. zu berücksichtigen. Für die im DVGW-Regelwerk enthaltenen nationalen und europäischen Normen zu Gasgeräten wird auf die Website des DIN-Normenausschusses Gastechnik (NAGas) verwiesen.
DVGW-Regelwerk Online Plus
DVGW-Regelwerk Online Plus
Die nachfolgend aufgeführten Verweise geben weitere, u. a. auch nicht technische Informationen. Des Weiteren wird auf die jeweilige Homepage des lokalen Gasversorgers verwiesen.