Für Erdgasanlagen auf einem Werksgelände gelten besondere Sicherheitsvorschriften. Mit Fachartikeln, Schulungen, Regeln und Normen unterstützt der DVGW Anwender bei der Installation, Wartung und beim Betrieb industrieller Erdgasanlagen.
Sicherheit hat oberste Priorität – das gilt auch für Planung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme sowie für Betrieb und Instandhaltung von industriellen Erdgasanlagen (Gas-Druckregel- und Messanlagen, erd- und freiverlegte Gasleitungsanlangen) und der nachgeschalteten Erdgasanwendungen (z.B. Gasgeräte, Thermoprozess- und Energieerzeugungsanlagen).
Zahlreichen Industrie- und gewerblichen Erdgaskunden ist nicht bekannt, dass für die auf ihrem Werksgelände befindlichen Erdgasanlagen einschließlich der letzten Absperreinrichtung vor der Erdgasanwendung die Vorschriften und Anforderungen des Energiewirtschaftsrechts gelten (§ 3, Nr. 15 EnWG). Für Bau, Betrieb und Instandhaltung dieser Energieanlagen sind nach Definition des Energiewirtschaftsgesetzes die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn das technische Regelwerk des DVGW angewandt wird (§ 49 Absatz 2 EnWG).
Für den Bereich der industriellen Erdgasanlagen liegen folgende DVGW Regelwerke vor (siehe hierzu auch DVGW-Information Gas Nr. 10 unter "Serviceangebote" weiter unten auf dieser Seite):
Für die der Erdgasanlage nachgeschalteten Erdgasanwendungen gelten in erster Linie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und dessen Durchführungsverordnungen, wie z.B. die 7. ProdSV (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung), 9. ProdSV (Maschinenverordnung), 14. ProdSV (Druckgeräteverordnung), sowie aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
In Bezug auf die Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Arbeitsschutz) ist die BetrSichV ab 01.06.2015 auch auf Erdgasanlagen anzuwenden. Die entsprechenden Anforderungen im Hinblick auf die anlagenbezogenen Gefährdungen bei Errichtung und Betrieb sind in der Regel erfüllt, wenn diese Anlagen nach dem DVGW-Regelwerk errichtet, geprüft und betrieben werden (siehe auch unten stehendes DVGW-Rundschreiben G 03/15).
Für den Bereich der häuslichen oder vergleichbaren Anwendung (z. B. die Beheizung von Gebäuden) ist das DVGW-Arbeitsblatt G 600 Technische Regel für Gasinstallationen, DVGW-TRGI, zu beachten. Hiernach ergibt sich aus den aus EnWG abgeleiteten vertraglichen Grundlagen zur Gasbelieferung von Kunden (NDAV - Niederdruckanschlussverordnung), dass ausschließlich folgende Personenkreise Arbeiten an Gasinstallationen durchführen dürfen:
Für die Wartung/Instandsetzung von Gasgeräten können dies auch zertifizierte Wartungsunternehmen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 676 sein. Siehe dazu auch G 600/DVGW-TRGI, Abschnitt 1.2.2.
Gasleitungsanlagen auf Werksgelände dürfen je nach Druckbereich und Anwendungsbereich nur errichtet oder geändert und instandgehalten werden durch für diese Tätigkeiten qualifizierte
Für die o. g. Arbeiten kann auch fachkundiges eigenes Personal des Betreibers (Kunden), z. B. der werkseigenen Installations- oder Rohrnetz-Bauabteilung eingesetzt werden, sofern eine entsprechende Qualifikation (siehe vorher) nachgewiesen ist. Darüber ist Einvernehmen mit dem Netzbetreiber zu erzielen.
Die entsprechenden Wartungsintervalle ergeben sich aus den o. g. Regelwerken.
Für Leitungsanlagen als Bestandteil der industriellen Thermoprozessanlage oder Gasdruckregelstrecken der Thermoprozessanlage/Kesselanlage (nach der „letzten Absperreinrichtung der Erdgasanlage“), gelten das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie die Betriebssicherheitsverordnung. Auf die Thermoprozessanlage ist u. a. die DIN EN 746-2 "Industrielle Thermoprozessanlagen; Teil 2 „Sicherheitsanforderungen an Feuerungen und Brennstoffführungssysteme" anzuwenden. Für Großwasserraumkessel oder Wasserrohrkessel (Dampfkessel) gilt dies sinngemäß, wobei hierbei natürlich zusätzlich die Druckgeräterichtlinie und die Normen DIN EN 12952 oder DIN EN 12953 zu beachten sind. In der Regel sind diese Kessel überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV und eine ZÜS ist einzubeziehen.
Sofern Instandhaltungsarbeiten an der Thermoprozessanlage oder der zur Thermoprozessanlage gehörenden Leitungsanlage oder Gasdruckregelstrecke selbst durchgeführt werden, werden diese in der Regel durch den Kundendienst des Herstellers der Thermoprozessanlage oder entsprechend zertifizierte Wartungsunternehmen nach G 676 durchgeführt. Werden hierzu VIU oder vergleichbar qualifiziertes eigenes Personal des Anlagenbetreibers eingesetzt, muss dieses Personal hierfür besonders qualifiziert (befähigt) sein (z. B. vergleichbare Qualifikation wie Vertrags-Installationsunternehmen Gas und zusätzlich entsprechende Schulung durch den Hersteller der Thermoprozessanlage). Die DVGW-Arbeitsblätter G 676, G 493-2 bzw. G 495 (Sachkundige für Gasdruckregelanlagen und Gasdruckregelstrecken bzw. Sicherheitsstrecken an Thermoprozessanlagen bis 5 bar) sowie die BetrSichV sind heranzuziehen. Darüber ist Einvernehmen mit dem Netzbetreiber zu erzielen.
Um die Betreiber von Erdgasanlagen auf Werksgelände bei der Erfüllung ihrer organisatorischen Pflichten zu unterstützen, stellt der DVGW folgende Werkzeuge zur Verfügung:
Damit bietet der DVGW, in Verbindung mit den Gasversorgungsunternehmen, ein abgestimmtes Konzept zur Stärkung der technischen Sicherheit in der industriellen Gasversorgung.
In den DVGW-Landesgruppen stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zum Thema "Erdgasanlagen auf Werksgelände" zur Verfügung, die Sie praxisorientiert und mit Blick für die regionalen Gegebenheiten unterstützen.
Der DVGW hat spezielle Schulungsangebote für das technische Fachpersonal von Industriegasbetreibern und für Mitarbeiter beauftragter Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Dort werden alle notwendigen Qualifikationen für Arbeiten an industriellen Gasanlagen vermittelt.
Auf der DVGW-Veranstaltungswebseite können Sie sich näher informieren.
Eine sichere Aufbau- und Ablauforganisation der Gasversorgung in einem Unternehmen wird durch ein funktionierendes Technisches Sicherheitsmanagement erreicht. Der DVGW hat auf der Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes G 1010 das bereits für Versorgungsunternehmen bewährte TSM nun zum Technischen Sicherheitsmanagement Industrie (TSM Industrie) weiterentwickelt.
Das nach den Prinzipien des TSM der Versorgungsunternehmen gestaltete Prüfungsverfahren wurde in seinen Anforderungen speziell auf die Betreiber von Erdgasanlagen auf Werksgelände zugeschnitten. Die Energieaufsichten der Länder begrüßen diese Weiterentwicklung des bewährten DVGW-TSM.
Kooperationspartner des DVGW bei der Durchführung von TSM-Prüfungen