Rechtsunsicherheit beim Betrieb von Brennwertrekonstruktionssystemen (Reko-Systemen)
Durch den geltenden § 5 der Mess- und Eichverordnung (MessEV), in Kraft getreten am 01.01.2015, besteht Rechtsunsicherheit beim Betrieb von Brennwertrekonstruktionssystemen (Reko-Systemen, siehe Anlage A), da diese geeichten Eingangsgrößen benötigen, die z. T. von Messanlagen größer 150.000 m3/h im Normzustand stammen.
Der DVGW hat dazu eine Kommentierung abgegeben.
Frank Dietzsch
Hauptgeschäftsstelle / Gastechnologien und Energiesysteme
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