Dem Grundwasser kommt als Ressource eine besondere Bedeutung zu. Der DVGW engagiert sich in der fachpolitischen Diskussion für den vorsorgenden Gewässerschutz - unter anderem in den Bereichen Erdwärmenutzung, Fracking sowie Sand- und Kiesgewinnung.
Funktions- und Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen
Wachsende Nutzungskonkurrenzen, die Auswirkungen des Klimawandels und stoffliche Belastungen aus unterschiedlichen Quellen rücken die Verfügbarkeit von Grundwasser in ausreichender Menge und Beschaffenheit immer stärker in den Fokus eines nachhaltigen Wasserressourcenmanagements. In diesem Zusammenhang spielen Grundwassermessstellen eine zentrale Rolle für das Ressourcenmanagement. Dabei richtet sich der Blick in der fachlichen Diskussion zunehmend auf die Frage der Eignung von Grundwassermessstellen für unterschiedliche Aufgaben wie z. B.:
Bei allen Aufgaben sind die zuständigen Stellen und beteiligten Akteure auf belastbare und aussagekräftige Messdaten aus Grundwassermessstellen angewiesen. Die Beantwortung der Frage, wie die Funktionsfähigkeit einer Grundwassermessstelle und ihre Eignung für eine konkrete Aufgabe festgestellt und bei Bedarf auch gegenüber Dritten nachgewiesen werden kann, muss sich schlüssig aus den zugrundeliegenden Normen und technischen Regeln ergeben.
Die DVGW-Information Wasser Nr. 111 „Funktions- und Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen“ gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Anforderungen an die Funktionsfähigkeit und die Eignung für unterschiedliche Überwachungs- und Monitoringaufgaben. Auf einem DVGW-Onlineforum am 25.10.2022 wurde die neue Information vorgestellt und am Beispiel der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete mit einem Erfahrungsaustauschs zur Funktions- und Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen verknüpft. Die Vorträge der Veranstaltung stehen hier zum Download bereit:
Mit der Änderung der Grundwasserverordnung werden die Voraussetzungen für die Berücksichtigung denitrifizierender Verhältnisse bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten gemäß der Neufassung der AVV GeA geschaffen.
Der DVGW unterstützt dieses Ziel und auch die mit diesem Änderungsentwurf verfolgte Vorgehensweise ausdrücklich. Die Gebietsausweisung wird so sehr viel besser diejenigen Gebiete identifizieren können, in denen die Nitrateinträge in das Grundwasser tatsächlich über 50 mg/l liegen. Die regional sehr unterschiedliche ausgeprägte Ökosystemdienstleistung der Nitratreduktion kann so nicht länger die tatsächliche Eintragssituation überlagern.
zum Entwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz des Grundwassers – Grundwasserverordnung
Die vorliegende DVGW-Information erläutert die im Wasser-, Umwelt- und Bergrecht enthaltenen Regelungen mit Relevanz insbesondere für den Schutz des Grundwassers vor untertägigen Gefährdungen. Dazu gehören auch die am 4. August 2016 in Kraft getretenen wasser-, umwelt-und bergbaurechtlichen Vorschriften zum Einsatz der Fracking-Technologie und zu Tiefbohrungen. Weiterhin werden die bereits im DVGW-Arbeitsblatt W 101 enthaltenen Ansätze für die dreidimensionale Ausweisung von Wasserschutzgebieten dargestellt.
DVGW, LAWA und die Verbände der Kies- und Sandindustrie einigen sich auf wasserwirtschaftliche Kriterien zur Prüfung einer möglichen Kies- und Sandgewinnung (Nassabbau) in der Schutzzone III B im Einzelfall.
Sand- und Kiesgewinnung in Trinkwassergewinnungsgebieten durch Nassabbau
Die Erdwärmenutzung hat in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. Im Vordergrund steht der positive Effekt der Nutzung der Erdwärme als regenerative Energiequelle.
Aber von der Nutzung der Erdwärme als regenerativer Energiequelle darf keine Gefährdung der Trinkwasserressourcen ausgehen. Daher hat der DVGW mit zwölf Grundsätzen zur „Erdwärmenutzung in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen“ vom 23. Juli 2013 Anforderungen für die Genehmigung, Errichtung und Überwachung von oberflächennahen geothermischen Anlagen vorgelegt. Die 12 Grundsätze lauten:
Diese Grundsätze treffen im Einzelfall auch für andere geothermische Anlagen wie Erdwärmekollektoren, Erdwärmekörbe sowie Wärmepumpenanlagen mit Grundwasserbrunnen zu.
Erdwärmenutzung in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen
Der Deutsche Bundestag hat den Einsatz der Fracking-Technologie durch Änderungen des Berg-, Wasser- und Umweltrechts auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der DVGW begrüßt die Mehrzahl der getroffenen Regelungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen. Dies ist ein großer Fortschritt gegenüber der bislang bestehenden Rechtslage.
Der DVGW fordert umfassende Berücksichtigung des Gewässerschutzes bei Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas mit Hilfe des so genannten Fracking:
Mit einem umfassenden Regelungspaket zur Änderung des Berg-, Naturschutz-, Umwelt- und Wasserrechts will die Bundesregierung den Rahmen für das Fracking auch in unkonventionellen Gaslagerstätten schaffen. Gleichzeitig soll den Belangen des Bevölkerungs-, Gewässer- und Umweltschutzes Rechnung getragen werden. Umwelt- und Wirtschaftsministerium legten am 18.12.2014 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe zum Fracking vor.
Der DVGW begrüßt die Entwürfe und findet darin viele seiner bereits 2013 formulierten fachlichen Anforderungen wieder, die er an einen Einsatz der Frackings-Technologie stellt, der den Anforderungen des vorsorgenden Gewässerschutzes genügt.
In seiner Stellungnahme weist der DVGW aber auch auf fortbestehende Regelungsdefizite hin. Diese bestehen beim Entwurf zur Änderung des WHG insbesondere im Hinblick auf die folgenden Aspekte:
In einigen Punkten weist zudem der vorliegende Entwurf zur Änderung der UVP-V Bergbau nach Ansicht des DVGW Regelungslücken auf, die dringend zu schließen sind: