Der DVGW fordert umfassende Berücksichtigung des Gewässerschutzes bei Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas mit Hilfe des so genannten Fracking:
- Kein Fracking und keine Versenkung von Flowback (Lagerstättenwasser und Fluide) in Trinkwasserschutzgebieten und Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen unter Berücksichtigung der räumlichen Zustromverhältnisse
- Das bergrechtliche Genehmigungsverfahren für Fracking ist um eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung zu ergänzen
- Fracking bedarf in jedem Fall eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens
- Einvernehmen mit den Wasserbehörden im bergrechtlichen Zulassungsverfahren für Fracking sowie Beteiligung von Wasserversorgungsunternehmen