28. Juni 2022
Die Änderung der Grundwasserverordnung, die der DVGW sehr begrüßt, ist notwendig, da die AVV GeA nun fordert, bei der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete zu berücksichtigen, ob im Grundwasser ein Nitratabbau stattfindet. Um dies umsetzen zu können, bedarf es u.a. einer Ergänzung in Bezug auf die Ermittlung des Schwellenwertes für Nitrat. Ohne diese Regelung würden Gebiete durchs Raster fallen, die hohe Nitrateinträge ins Grundwasser, aber geringe Nitratkonzentrationen an den Messstellen aufweisen. Da der natürliche Nitratabbau im Untergrund ein endlicher Prozess ist, der vom Vorhandensein geeigneter Reduktionsmittel abhängig ist, steigen die Nitratkonzentrationen drastisch, wenn keine Reduktionsmittel mehr vorhanden sind. In manchen Grundwasserleitern konnten Wasserversorger diesen Effekt bereits beobachten. In anderen Grundwasserleitern kann das natürliche Abbauvermögen in Abhängigkeit von den hydrogeologischen Verhältnissen und vom Eintragsgeschehen durchaus noch für mehrere Jahre oder Jahrzehnte reichen. Um so wichtiger ist es in diesen Gebieten, vorsorgend über entsprechende Anforderungen an die Düngung, die Nitratüberschüsse zu reduzieren.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Pestizide