Versorger, Betreiber und Behörden sind gleichermaßen in der Verantwortung
Das DVGW-Regelwerk ist von Versorgern und Betreibern konsequent anzuwenden und von den Behörden auf Einhaltung zu kontrollieren.
Die Trinkwasserverordnung und das Wasserhaushaltsgesetz verweisen auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Der Gesetzgeber billigt seit Jahrzehnten dem DVGW-Regelwerk die technische Schlüsselfunktion für die Ausgestaltung der Versorgungssicherheit und die Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität in der Wasserversorgung zu.
Im DVGW-Regelwerk werden, auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere sicherheitstechnische, hygienische, umweltschutzbezogene, gebrauchstauglichkeitsbezogene, verbraucherschutzbezogene und organisatorische Anforderungen an die Wasserversorgung und Wasserverwendung definiert.
Mit seinem Regelwerk entspricht der DVGW der Eigenverantwortung, die der Gesetzgeber der Versorgungswirtschaft für die technische Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz zugewiesen hat. Ausdruck der dem Regelwerk gesetzlich zukommenden Bedeutung ist die dort festgelegte, mit der Erfüllung der technischen Regeln verbundene sog. Vermutungswirkung.
Weiterhin trägt das DVGW-Regelwerk auch den sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen aus europäischen Rechtsvorschriften Rechnung. Die hohe Qualität bei der Wahrnehmung dieser Eigenverantwortung für die Wasserversorgung ist der staatlichen Aufsicht eine wesentliche Hilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der gesetzlichen Überwachung der Versorgung der Allgemeinheit mit Trinkwasser.
Seit mehr als 150 Jahren gehört die technische Regelsetzung zu den Kernkompetenzen des DVGW. Der Gesetzgeber räumt den DVGW-Arbeitsblättern den Status von allgemein anerkannten Regeln der Technik ein. Der Anwender kann deshalb davon ausgehen, dass bei Beachtung der DVGW-Regeln zugleich den gesetzlichen Anforderungen entsprochen wird. Das DVGW-Regelwerk bietet somit Handlungs- und Rechtssicherheit. Es ist daher Pflichtlektüre für alle, die sich professionell mit der Wasserversorgung befassen: Hierzu zählen unter anderem Unternehmen, Berater, Ingenieure oder Gesundheitsämter. Als Verein agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig, die Ausrichtung ist gemeinnützig und neutral. So kann der DVGW transparente Regelsetzungsprozesse gewährleisten und die weitgehende Selbstverwaltung der Wasserwirtschaft fördern – im Sinne des Gesetzgebers, der Unternehmen und der Verbraucher.
Das DVGW-Regelwerk steht seit jeher für ein Höchstmaß an Qualität, Sicherheit und Umweltschutz. Unter Einbindung aller relevanten Fachkreise wird das DVGW-Regelwerk kontinuierlich weiterentwickelt. In diesem transparenten, innovationsfördernden Prozess sind über 200 Fachgremien eingebunden. Dabei werden Fachkenntnis und Praxiserfahrung zahlreicher unabhängiger Experten genutzt, um ein Regelwerk zu erarbeiten, das beim Gesetzgeber und in der Branche anerkannt ist und weltweit Maßstäbe setzt.
Sicherheit und Qualität der Wasserversorgung wird für die Zukunft flächendeckend nur gelingen, wenn ein stärkerer Fokus auf die Beachtung und Kontrolle des DVGW-Regelwerks gelegt wird. Den Kommunen kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu. Sie müssen verstärkt und durchgängig die Einhaltung des DVGW-Regelwerks einfordern.