01. Juni 2007
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt in § 15 (4) vor, dass die Probennahmen und Untersuchungen im Rahmen der Trinkwasserverordnung nur von akkreditierten Untersuchungsstellen durchgeführt werden dürfen, die über für die Untersuchungen ausreichend qualifiziertes Personal, über ein internes Qualitätssicherungssystem verfügen und sich mindestens einmal jährlich an externen Qualitätssicherungsprogrammen erfolgreich beteiligen. Die [...] DVGW-Wasser-Information nennt die gesetzlichen Grundlagen für die mikrobiologischen Untersuchungen in Wasserlaboratorien im Rahmen der TrinkwV [...] und die allgemeinen Anforderungen an Personal, räumliche und apparative Ausstattung sowie an Medien und Reagenzien, die daraus erwachsen. Außerdem werden konkrete Hinweise zur Umsetzung analytischer Qualitätssicherungsmaßnahmen in Wasserwerkslaboratorien gegeben. Hinsichtlich der Probennahme für mikrobiologische Untersuchungen wird auf die Ausführungen in der DIN EN ISO 19458 (Dezember 2006) verwiesen.