01. Juli 2022
Die Notwendigkeit eines Instandhaltungs- oder Investitionsbedarfs sollte transparent und objektiv begründet werden. Eine zentrale und objektiv nachvollziehbare zustands- und risikobasierte Priorisierung der Maßnahmen ist Grundlage für den effizienten Einsatz des verfügbaren Budgets. Je besser der aktuelle und zukünftige Handlungsbedarf bekannt ist, desto planbarer sind wirtschaftliche und personelle Aufwendungen. Der Handlungsbedarf wird durch den Zustand und die Bedeutung der Assets definiert. Dabei bildet die Erfassung von Bestands-, Zustands-, Betriebs-, Schadens- und Kontextdaten die Grundlage des TAMs.
Wasserversorger können die Öffentlichkeit und die kommunalen Gremien über den jeweiligen Anpassungs- und Investitionsbedarf informieren, um dadurch die Akzeptanz für Investitionsentscheidungen zu erhöhen.
DVGW-Information WASSER Nr. 102