Mit der ersten Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung, die am 1. November 2011 in Kraft trat, wurde ein Grenzwert von 10 µg/l für Uran im Trinkwasser eingeführt. Er schützt alle Bevölkerungsgruppen lebenslang vor der chemisch-toxischen Wirkung von Uran auf das empfindlichste Zielorgan, die Niere.
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Ein Verbundforschungsvorhaben der Technischen Universität Berlin (Prof. Dr. Jekel), dem Forschungszentrum Karlsruhe (Prof. Dr. Höll) und dem Technologiezentrum Wasser Karlsruhe (Dr. Baldauf) zur „Uranentfernung in der Trinkwasseraufbereitung" wurde im Dezember 2009 fertiggestellt. Dieses Vorhaben wurde vom DVGW und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert.
Es zeigte sich, dass prinzipiell mehrere Aufbereitungsverfahren zur Uranentfernung in Betracht kommen können. In den meisten Anwendungsfällen wird das Verfahren der Adsorption an stark- bzw. schwachbasische Anionenaustauscher eingesetzt werden, das als robustes, einfaches und vergleichsweise preiswertes Verfahren angesehen wird. Weitere prinzipiell einsetzbare Verfahren, wie die Membranfiltration (Nanofiltration/Umkehrosmose) oder Flockung, werden in Einzelfällen unter besonderen Randbedingungen oder Zielstellung zur Anwendung kommen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat 2009eine Studie zur Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht
Anschriften der Behörden und Messstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität
Natürliche Radionuklide im Trinkwasser - Informationen zur Veröffentlichung einer neuen Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz