Stellungnahme vom 14.12.2020
Auslegung und Begründung des rechtlichen Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber anderen Nutzergruppen
öffentliche Wasserversorgung muss stets Vorrang haben; © iStock.com/Yasuppy Startseite Der DVGW Aktuelles Stellungnahmen DVGW-Position vom 14.12.2020 DVGW-Position vom 14. Dezember 2020 Die Verfügbarkeit