09. März 2020
Der DVGW sieht grundsätzlich die Einstufung von erneuerbaren C-haltigen Gasen als „fossiles Emission“ im Sinne des BEHG als ungerechtfertigt an und empfiehlt eine völlige Streichung von erneuerbaren C-haltigen Gasen aus dem Anwendungsbereich des BEHG analog den bereits bestehenden Ausnahmen für erneuerbare Festbrennstoffe.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Gas und Energiewende.