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09. März 2020

Stellungnahme zum BEHG vom 9. März 2020

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
DVGW-Stellungnahme vom 9. März 2020

Der DVGW sieht grundsätzlich die Einstufung von erneuerbaren C-haltigen Gasen als „fossiles Emission“ im Sinne des BEHG als ungerechtfertigt an und empfiehlt eine völlige Streichung von erneuerbaren C-haltigen Gasen aus dem Anwendungsbereich des BEHG analog den bereits bestehenden Ausnahmen für erneuerbare Festbrennstoffe.

Ansprechpartner
Bei Fragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte an Dr. Volker Bartsch
Fréderic Verrycken
Hauptgeschäftsstelle, Standort Berlin / Ordnungspolitik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon+49 30 79 47 36 75
Weitere Informationen zum Thema

Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Gas und Energiewende.