21. Juni 2023
"Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung mit dem Wärmeplanungsgesetz Sicherheit für Länder und Kommunen und damit für die Menschen in Deutschland schaffen möchte. Der vorliegende Entwurf enthält aber Potenzial zur Nachbesserung. Die Wärmeplanung erfordert fundiertes städtebauliches und energiewirtschaftliches Know-how unter Berücksichtigung infrastruktureller Aspekte. Dies findet im vorliegenden Entwurf nicht ausreichend Berücksichtigung. Es darf keine kommunale Wärmeplanung geben, die nicht auch eine stärkere verpflichtende Rolle für die ortsansässigen Energieversorger und Netzbetreiber vorsieht. Sie haben eine Scharnierfunktion zwischen Politik und Verbraucher und können die spezifischen Bedingungen vor Ort am besten beurteilen. Ihre Dekarbonisierungskonzepte müssen die Grundlage bei der kommunalen Wärmeplanung bilden. Hier muss das Gesetz nachgebessert werden.
Ein offensichtliches Defizit ist auch das Fehlen der Gasnetzgebietstransformationspläne (GTP) der Gasnetzbetreiber, die das Kerngerüst für die Wasserstofftransformation der Verteilnetze bilden. Sie müssen integraler Bestandteil der Wärmeplanung sein und gleichberechtigt zu den Wärmenetztransformationsplänen im Gesetz verankert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sie keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben.
Konsequenterweise sollte das Gesetz um Regelungen erweitert werden, die die leitungsgebundene Energieversorgung mit klimaneutralen Gasen berücksichtigen und einen diskriminierungsfreien Bezug der auch im Gebäudeenergiegesetz zugelassenen Formen zur Bereitstellung klimaneutraler Wärme über das Gasnetz ermöglichen. Dazu gehört auch die Stärkung des derzeitigen Biomethanhochlaufes und der Rolle erneuerbarer Gase in der Absicherung der Wärme in Wärmenetzen, Quartieren und auch in der Einzelhauslösung."