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Das Wasserwerk Haltern versorgt rund eine Million Menschen mit Trinkwasser.

Risikomanagement in Trinkwassereinzugsgebieten

Trinkwassereinzugsgebiete werden mit Blick auf mögliche Risiken für die Wasserbeschaffenheit bewertet und einem Risikomanagement unterzogen

Das Wasserwerk Haltern versorgt rund eine Million Menschen mit Trinkwasser.; © GELSENWASSER

Am 12. Dezember 2023 ist die neue Trinkwassereinzugsgebieteverordnung in Kraft getreten, mit der Wasserversorger und Behörden zu einem Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung verpflichtet werden. Das BMUV hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Alle betroffenen Wasserversorger haben nun bis zum 12. November 2025 Zeit für folgende Aufgaben:

  • Bestimmung und Beschreibung des Einzugsgebietes einer Wassergewinnungsanlage
  • Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung
  • Festlegung eines Untersuchungsprogramms für Grund-, Oberflächen- und/oder Rohwasser mit den gemäß der identifizierten Gefährdungen überwachungsrelevanten Parametern
  • Zusammenfassung der zu diesem Untersuchungsprogramm bereits vorliegenden Untersuchungsergebnisse sowie
  • Übermittlung einer Dokumentation all dieser Aktivitäten an die zuständigen Behörden in elektronischer Form

Betroffen sind alle Betreiber von Wassergewinnungsanlagen, aus denen im Durchschnitt pro Tag mindestens 10 m³ Wasser entnommen oder mit der mindestens 50 Personen versorgt werden. Die zuständigen Behörden müssen dann auf Basis der vorgelegten Dokumentation bis zum 12. Mai 2027 Maßnahmen zur Verhinderung und Beherrschung der vom Betreiber identifizierten und priorisierten Risiken festlegen. 

Ihr Ansprechpartner
Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 91 88-856