Trinkwassereinzugsgebiete werden mit Blick auf mögliche Risiken für die Wasserbeschaffenheit bewertet und einem Risikomanagement unterzogen
Mit der im Dezember 2020 in Kraft getretenen EU-Trinkwasserrichtlinie gilt ein risikobasierter Ansatz für die gesamte Versorgungskette der Wasserversorgung von den Einzugsgebieten der Wassergewinnungsanalgen über Entnahme und Aufbereitung bis zur Verteilung des Trinkwassers.
Die seit dem 12. Dezember 2023 geltende Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) setzt den risikobasierten Ansatz für die Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen (Trinkwassereinzugsgebiete) um und definiert Anforderungen an die
Die Umsetzung des risikobasierten Ansatzes für das Versorgungssystem ist nicht Gegenstand der TrinkwEGV und erfolgt über die Trinkwasserverordnung.
Alle Betreiber von Wassergewinnungsanlagen, aus denen im Durchschnitt pro Tag mindestens 10 m³ Wasser entnommen oder mit der mindestens 50 Personen versorgt werden, müssen jetzt die oben beschriebene Bewertung ihrer Trinkwassereinzugsgebiete vornehmen und den zuständigen Wasserbehörden darüber bis zum 12. November 2025 eine Dokumentation vorlegen.
Am 29. August 2024 ist das neue DVGW-Merkblatt W 1004 „Risikobewertung in Trinkwassereinzugsgebieten gemäß TrinkwEGV“ als Arbeitshilfe für die von den Anforderungen der Verordnung betroffenen Betreiber von Wassergewinnungsanlagen erschienen und gibt Hinweise für die erstmalige Durchführung folgender Aufgaben:
Das W 1004 empfiehlt, Aufwand und Detaillierungsgrad der durchzuführenden Beschreibungen, Analysen und Bewertungen an die Situation vor Ort und die eigenen Möglichkeiten anzupassen und bereits vorliegende und für die Betreiber auch verfügbare Daten und Informationen zu nutzen. Informative Anhänge geben Beispiele für unterschiedliche Möglichkeiten der Risikobewertung.
Bis zum 12. November 2025 werden viele Betreiber nicht die Möglichkeit haben, alle Gefährdungen in ihren Einzugsgebieten zu identifizieren und alle Risiken für das Trinkwasser zu bewerten. Der DVGW sieht die Notwendigkeit des „Mutes zur Lücke“ und versteht die erstmalige Durchführung der Risikobewertung als Einstieg in einen langfristig angelegten Managementprozess. Gerade Betreiber ohne Vorkenntnisse im Risikomanagement und wenig Vorkenntnissen über die Situation in ihren Einzugsgebieten dürfen jetzt nicht überfordert werden. Das W 1004 bietet hierfür einen geeigneten methodischen Rahmen.
Die Berufliche Bildung im DVGW bietet eine Schulung zur W 1004 an.