Trinkwassereinzugsgebiete werden mit Blick auf mögliche Risiken für die Wasserbeschaffenheit bewertet und einem Risikomanagement unterzogen
Die EU-Trinkwasserrichtlinie führt für die gesamte Versorgungskette der Wasserversorgung von den Einzugsgebieten der Wassergewinnungsanlagen über Gewinnung, Aufbereitung bis zur Verteilung ein Risikomanagement ein, das in den kommenden Jahren Schritt für Schritt umzusetzen ist. Die Anforderungen an Risikobewertung und Risikomanagement in den Trinkwassereinzugsgebieten sind in der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) geregelt.
Bis zum 12. November 2025 müssen die Betreiber von Wassergewinnungsanlagen eine Risikobewertung ihrer Trinkwassereinzugsgebiete durchführen und gegenüber den zuständigen Wasserbehörden dokumentieren. Das gilt für alle Betreiber von Wassergewinnungsanlagen, aus denen im Durchschnitt pro Tag mindestens 10 m³ Wasser entnommen oder aus denen mindestens 50 Personen versorgt werden.
Darauf aufbauend müssen die zuständigen Wasserbehörden bis zum 12. Mai 2027 ein Risikomanagement durchführen und Risikomanagementmaßnahmen festlegen, mit denen sich die vom Betreiber identifizierten Risiken vermeiden oder vermindern lassen.
Das Risikomanagement für das Versorgungssystem müssen die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen bis zum 12. Januar 2029 (bzw. bis zum 12. Januar 2033 bei sehr kleinen Betreibern) durchführen und erfolgt über die Trinkwasserverordnung.
Alle Betreiber von Wassergewinnungsanlagen, aus denen im Durchschnitt pro Tag mindestens 10 m³ Wasser entnommen oder mit der mindestens 50 Personen versorgt werden, müssen jetzt die oben beschriebene Bewertung ihrer Trinkwassereinzugsgebiete vornehmen und den zuständigen Wasserbehörden darüber bis zum 12. November 2025 eine Dokumentation vorlegen.
Am 29. August 2024 ist das neue DVGW-Merkblatt W 1004 „Risikobewertung in Trinkwassereinzugsgebieten gemäß TrinkwEGV“ als Arbeitshilfe für die von den Anforderungen der Verordnung betroffenen Betreiber von Wassergewinnungsanlagen erschienen und gibt Hinweise für die erstmalige Durchführung folgender Aufgaben:
Das W 1004 empfiehlt, Aufwand und Detaillierungsgrad der durchzuführenden Beschreibungen, Analysen und Bewertungen an die Situation vor Ort und die eigenen Möglichkeiten anzupassen und bereits vorliegende und für die Betreiber auch verfügbare Daten und Informationen zu nutzen. Informative Anhänge geben Beispiele für unterschiedliche Möglichkeiten der Risikobewertung.
Bis zum 12. November 2025 werden viele Betreiber nicht die Möglichkeit haben, alle Gefährdungen in ihren Einzugsgebieten zu identifizieren und alle Risiken für das Trinkwasser zu bewerten. Der DVGW sieht die Notwendigkeit des „Mutes zur Lücke“ und versteht die erstmalige Durchführung der Risikobewertung als Einstieg in einen langfristig angelegten Managementprozess. Gerade Betreiber ohne Vorkenntnisse im Risikomanagement und wenig Vorkenntnissen über die Situation in ihren Einzugsgebieten dürfen jetzt nicht überfordert werden. Das W 1004 bietet hierfür einen geeigneten methodischen Rahmen.
Die Vorträge einer ganztägigen Online-Veranstaltung der DVGW Beruflichen Bildung am 3.12.2024 können nachträglich als E-Learnings bzw. Selbstlernkurse genutzt werden.
Das Schulungsangebot wird mit Expertentalks (20.2., 22.5. und 27.8.2025) abgerundet und bietet an den einzelnen Terminen die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch während der Umsetzung.
Umsetzungsmöglichkeiten für die Betreiber von Wassergewinnungsanlagen auf Basis der Arbeitshilfe DVGW W 1004 (M)
Folgende Vollzugshilfen wurden bereits veröffentlicht:
Weitere Vollzugshilfen, u.a. zu Mindestanforderungen, Datenformaten, Risikomanagementmaßnahmen, sind in Vorbereitung.