Längst ist ein Großteil der Arbeitsprozesse im Gas- und Wasserfach digitalisiert. Die fortschreitende Digitalisierung der Branche und größer werdende Datenmengen machen die Kooperationen und Standardisierungen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit unverzichtbar.
Informationssicherheit im Gas- und Wasserfach
Das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme ist seit Mai 2021 in Kraft. Unsere Online-Schulungen zum IT-SiG 2.0 vermitteln Gasversorgungsunternehmen notwendiges Hintergrundwissen zur Erfüllung der Mindestanforderungen im Hinblick auf ein belastbares IT-Sicherheitskonzept ihrer Infrastruktur.
In Kooperation mit dem BSI bieten wir Ihnen eine dreiteilige Online-Schulungsreihe an. Die Veranstaltungen bauen inhaltlich aufeinander auf, können aber auch einzeln gebucht werden.
Thema 1: Cyber-Sicherheit in der Energiewirtschaft: Neuerungen zum IT-SiG für Betreiber der Gasbranche
Thema 2: Angriffserkennungssysteme sowie neue Handlungshilfe des BSI
Die Veranstaltung Nr. 3 ist derzeit noch in fachlicher Abstimmung mit dem BSI und wird noch auf dieser Seite veröffentlicht werden.
Nutzen Sie bitte den Link zur Veranstaltung, um sich über Inhalte und Termin der Veranstaltung zu informieren.
Thema 1: Cyber-Sicherheit in der Energiewirtschaft (Online) Neuerungen zum IT-SiG für Betreiber der Gasbranche
Thema 2: Cyber-Sicherheit in der Energiewirtschaft - Neuerungen zum IT-SiG für Betreiber der Gasbranche: Angriffserkennungssysteme sowie neue Handlungshilfe des BSI
Der Branchenstandard IT-Sicherheit Wasser/Abwasser (B3S WA)
Wasserversorgungsunternehmen, die die in der BSI-KritisV enthaltenen anlagenbezogenen Schwellenwerte überschreiten, müssen alle 2 Jahre nachweisen, dass die im BSI-Gesetz enthaltenen gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit der IT-Infrastrukturen in ihrem Unternehmen implementiert wurden (§ 8a Abs. 1 und 1a BSI-Gesetz). Erstmalig musste dieser Nachweis am 3. Mai 2018 dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von den betroffenen Wasserversorgungsunternehmen vorgelegt werden.
Um die Mitgliedsunternehmen bei der Bewältigung dieser Herausforderung zu unterstützen, hat der DVGW in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) den Branchenstandard IT-Sicherheit Wasser/Abwasser (B3S WA) gemäß den Vorgaben im BSI-Gesetz entwickelt. Die Eignungsfeststellung durch das BSI für die erste Version des B3S WA wurde am 31. Juli 2017 erteilt.
Für das inzwischen 4. Update vom B3S WA, der Edition 2023, hat der DVGW Ende August 2024 die Eignungsfeststellung vom BSI erhalten. Die Edition 2023 besteht aus dem DVGW W 1060 „IT-Sicherheit – Branchenspezifischer Sicherheitsstandard Wasser/ Abwasser“ und dem B3S WA-Sicherheitskompendium (Webapplikation). Am 25. September 2024 wurde die Edition 2023 vom B3S WA veröffentlicht. Damit hat das BSI bestätigt, dass auch das 4. Update vom B3S WA zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen geeignet ist.
Bei Unternehmen, die sich im Rahmen des seit Mai 2024 laufenden Prüfzyklus zurzeit im Prüfungsverfahren befinden, kann die Prüfende Stelle die Prüfgrundlage für das Audit weiterhin auf Basis des Version 2021 des B3S WA erstellen. In den FAQs des BSI wird dazu folgendes angegeben: „Sofern im Zeitraum eines laufenden Prüfungsverfahrens ein neuer B3S vom BSI eignungsfestgestellt wird, kann grundsätzlich der zum Zeitpunkt der Beauftragung der prüfenden Stelle gültige, eignungsfestgestellte B3S für die Erstellung einer Prüfgrundlage herangezogen werden.“ Der Text wurde auf Initiative vom DVGW vom BSI angepasst, damit bei Rückfragen durch eine Prüfende Stelle an die Unternehmen der Umgang mit den Vorgängerversion eindeutig festgelegt ist.
Webapplikation
In unseren Hintergrundinformationen erfahren Sie u.a. in zwei Fachartikeln, was sich in der Version 2021 geändert hat und wie kleine Unternehmen den Branchenstandard implementieren können.
DVGW und DWA haben gemeinsam mit dem BSI eine Handlungsempfehlung für die Nutzung des B3S WA in Verbundunternehmen erarbeitet. Die Handlungsempfehlung legt dar, wie der B3S WA für die Anlagen der Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung effektiv und wirtschaftlich genutzt und in ein bestehendes Informationssicherheitsmanagementsystem auf Grundlage der ISO/IEC 27001 integriert werden kann, so dass sowohl den Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als auch dem BSI-Gesetz nachgekommen wird.
Das BMI hat Ende September 2023 einen Diskussionsentwurf zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) veröffentlicht, mit dem die gesetzlichen Vorgaben für die Kritischen Infrastrukturen in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Das Diskussionspapier enthält wirtschaftsbezogene Vorschriften zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland mit Regelungsentwürfen für die sogenannten wichtigen Einrichtungen und besonders wichtigen Einrichtungen. Der DVGW hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Stellungnahme zum Diskussionspapier beim BMI einzureichen. Am 26. Oktober 2023 hat das BMI die Branchenvertreter eingeladen, die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen eines Werkstattgesprächs zu diskutieren.
Die NIS-2-Richtlinie wurde am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben 21 Monaten Zeit, die Richtlinie nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung in deutsches Recht wird mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - NIS2UmsuCG) erfolgen, das zurzeit vom BMI vorbereitet wird.
Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie werden sich u.a. die Schwellenwerte für die Sektoren verändern, die auch für die Wasserversorgung festlegen, welche Unternehmen zukünftig gesetzlich verpflichtet sind, Schutzmaßnahmen für die IT-Infrastruktur zu implementieren. Im Unterschied zu den heutigen anlagenbezogenen Schwellenwerten in der BSI-KritisVO beziehen sich die neuen europäischen Schwellenwerten auf die ganze Einrichtung. Die europäischen Schwellenwerte orientieren sich dabei an der Empfehlung der EU-Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG). Die NIS-2-Richtlinie legt fest, dass zukünftig alle mittleren und großen Unternehmen gemäß der EU-Empfehlung für KMU Cybersicherheitspflichten auferlegt werden. Nur Kleinst- und kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition mit weniger als 50 Beschäftigte und nicht mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz werden aus dem Geltungsbereich ausgenommen. Damit werden zukünftig deutlich mehr Unternehmen reguliert als bisher.
Vor dem Hintergrund einer zunehmend komplexer werdenden Sicherheitslage erhöht die Bundesregierung die Anforderungen an den Schutz der IT-Infrastrukturen der KRITIS-Betreiber.
Nachdem die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-SiG), das am 25. Juli 2015 in Kraft trat, erste Anforderungen (u.a. für Mindeststandards und Meldepflichten) für KRITIS-Betreiber aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen erlassen hatte, wurde am 27. Mai 2021 das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-SiG 2.0) veröffentlicht, mit dem die Regulierung für die KRITIS-Betreiber deutlich erweitert werden. Die Bundesregierung reagiert damit auf die zunehmende Bedrohungslage durch immer komplexere Hackerangriffe und will außerdem die Weichen stellen für sichere Rahmenbedingungen bei der voranschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft. Im Folgenden finden Sie die wesentlichen im IT-SiG 2.0 enthaltenen Änderungen:
Am 3. Mai 2016 ist die von der Bundesregierung verabschiedete Vorlage zur Bestimmung Kritischer Infrastruktur nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung, BSI-KritisV) in Kraft getreten. Im Folgenden finden Sie die für das Gas- und Wasserfach wichtigsten Punkte:
Bei der Festlegung der Schwellenwerte der BSI-KritisV wurden die Branchenarbeitskreise (BAK's) und Themenarbeitskreise (TAKS's) der Kooperation UP KRITIS miteinbezogen. Der DVGW engagiert sich im BAK Wasser/Abwasser, BAK Gas, TAK Regulierung sowie TAK Audits & Standards.
Standards für Netzbetreiber in der IT-Sicherheit
Am 12. August 2015 hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Homepage (gemäß § 11 Absatz 1a EnWG) im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen Katalog von Sicherheitsanforderungen veröffentlicht. Dieser dient dem Schutz von Telekommunikations- und elektronischen Datenverarbeitungssysteme, die für einen sicheren Netzbetrieb notwendig sind. Die Ziele des IT-Sicherheitskatalogs sind:
Der IT-Sicherheitskatalog verpflichtet alle Strom- und Gasnetzbetreiber zur Umsetzung IT-sicherheitstechnischer Mindeststandards. Kernforderung ist die Etablierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) sowie dessen Zertifizierung bis zum 31. Januar 2018.
Standards für Betreiber von Energieanlagen
Im Dezember 2018 wurde der IT-Sicherheitskatalog für Betreiber von Energieanlagen (§ 11 Abs. 1b EnWG) veröffentlicht, die nach der BSI-KritisV als Kritische Infrastruktur bestimmt wurden und an ein Energieversorgungsnetz angeschlossen sind. Der Sicherheitskatalog verlangt die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (gemäß DIN ISO/IEC 27001 und unter Berücksichtigung der DIN EN ISO/IEC-Normen 27002 und 27019) sowie einer schematisierten Zertifizierung. Zudem muss ein Ansprechpartner für die IT-Sicherheit benannt werden.
Fristen
Dieser Ansprechpartner muss der BNetzA bis zum 28. Februar 2019 bekannt gemacht werden. Die Umsetzung der Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems muss bis zum 31. März 2021 erfolgt sein.
Der Katalog kann auf der Webseite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.
Die Unterstützung durch Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) mit der wachsenden Abhängigkeit von Selbiger geht mit Chancen und Risiken einher. Um die Vorteile moderner IKT sicher nutzen zu können, wird ein angemessener Schutz gegen Bedrohungen auch im Bereich des Netzbetriebs der Strom- und Gasversorgung auf unterschiedlichen Netzebenen bzw. Druckstufen angestrebt.
Die DVGW-Information Gas Nr. 22 nimmt eine grundlegende Einordnung der bestehenden Normen und Regelwerke vor, die für den (informationstechnisch) sicheren Netzbetrieb notwendig sind. Darauf aufbauend wurde eine Analyse und ein Ausblick auf den weiteren Handlungsbedarf für die Ausgestaltung einer sicheren Informationstechnik (IT) im Netzbetrieb erarbeitet.
Der DVGW arbeitet bereits seit 2014 im Branchenarbeitskreis (BAK) Wasser/Abwasser und im BAK Gas innerhalb des UP KRITIS mit und hat sich im Laufe der Jahre in verschiedenen sektorübergreifenden Themenarbeitskreisen (TAK) engagiert, u.a. TAK Industrial Control Systems, TAK Audits & Standard, TAK Regulierung.
Der Vertreter des Sektors Wasser im Rat des UP KRITIS wird reihum von den Wasserverbänden benannt. Der Rat bestimmt maßgeblich die strategischen Ziele und Projekte im UP KRITIS mit. Die Wirtschaftsvertreter im Rat bilden außerdem den Wirtschaftsbeirat, der wiederum als politische Stimme des UP KRITIS wirkt und die Interessen der KRITIS-Betreiber gegenüber der Politik vertritt.