Im Mittelpunkt dieses Dienstleistungsangebotes der DVGW S&C GmbH steht die Grundbetreuung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2).
Als kompetenter und verlässlicher Partner entlastet Sie die Sicherheitsfachkraft der DVGW S&C GmbH in Ihrem Unternehmen. Bestens vertraut mit dem Vorschriften- und Regelwerk, in vielen Bereichen fach- und sachkundig als "befähigte Person" und vertraut mit Managementsystemen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im TSM gewährleistet die Sicherheitsfachkraft in Ihrem Unternehmen ein hohes Niveau im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Grundbetreuung Arbeitssicherheit beinhaltet:
- Grundbetreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie den Anforderungen aus der DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit)
- Beratung des Unternehmers und der verantwortlichen Personen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln durch befähigte Personen
- Betriebs- und Baustellenbegehungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften wie z. B. ArbStättV, RSA, DIN 4124, etc.
- Mithilfe/Unterstützung bei Unterweisungen und Belehrungen der Beschäftigten zur Unterstützung des Unternehmers bei der Umsetzung der berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Vorschriften
- Vorhalten der relevanten Vorschriften
- Ausarbeitungen zu bestimmten Themen
- Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften wie z.B. ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, BioStoffV, etc.
- Festlegungen zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln
- Unfalluntersuchungen
- Telefonische und schriftliche Auskünfte
- Informationen im Rahmen der aktuell strukturellen Veränderungen der berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Vorschriften