Strukturierung, inhaltliche Beratung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG und § 3BetrSichV
Das Arbeitsschutzgesetz fordert die Analyse und Dokumentation von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Konkretisiert wird diese Forderung durch Verordnungen, z. B. die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung etc.
Die Gefährdungsbeurteilung unterstützt bei der Erfüllung der gesetzlichen Unternehmerpflichten, sodass Haftungsrisiken reduziert werden können.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen bei der korrekten und systematischen Erfassung und Bewertung der Gefährdung und leiten mit Ihnen gemeinsam Maßnahmen für die innerbetriebliche Umsetzung ab.
Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt auf der Grundlage des „Ratgebers zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb“ der BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und beinhaltet:
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