28. November 2024
Die Europäische Union hat sich mit dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, eine Mammutaufgabe gesetzt. Das Fundament für diesen Wandel hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist die Umstellung unseres Energiesystems von bisher fossilen auf erneuerbare und kohlenstoffarme Quellen. Neben dem zentralen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen, wie Wind- und Solarenergie, darf jedoch ein weiterer großer Teil der Energieversorgung nicht in seiner Transition zu Klimaneutralität vergessen werden: Gasförmige Energieträger machen mit über 20 Prozent einen beträchtlichen Anteil am EU-Endenergieverbrauch vor allem im Wärme- und Industriesektor aus.
Die Dekarbonisierung der bisher fossilen Gasversorgung durch den Umstieg auf Wasserstoff, Biomethan oder synthetisches Methan ist daher eine zentrale Voraussetzung für das Erreichen dieser Klimaziele. Eine starke, dekarbonisierte Gasversorgung kann außerdem das Stromsystem in seiner Transition entlasten und mit seiner Speicherkapazität eine sichere und resiliente europäische Energieversorgung garantieren.
Mit dem Europäischen Green Deal haben die EU-Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode bereits die Grundlage für diese Transition geschaffen. Wirtschaftsakteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette arbeiten bereits daran, die ambitionierten Vorgaben umzusetzen. Trotzdem sind einige regulatorische Stellschrauben unzureichend, um die zügige Umstellung auf dekarbonisierte Gase zu fördern.
In Anbetracht dessen stellt sich für die kommende Legislaturperiode die Aufgabe: Ausgestaltung der Wertschöpfungsketten von neuen, klimaneutralen Gasen wie Wasserstoff, um ihren wichtigen Beitrag für das Klimaneutralitätsziel der EU zu realisieren.