17. Juni 2022
Der DVGW begrüßt die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Umsetzung der Anforderungen der EG-Trinkwasserrichtlinie (EU 2020/2184) vom 16. Dezember 2020. Das betrifft insbesondere die Regelungen des Artikel 16 Absatz 2 in Bezug auf die Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlichen Orten sowie der Artikel 7 und 8 zu Risikobewertung und Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch.
Der DVGW hält allerdings an mehreren Stellen Präzisierungen und Klarstellungen für eine adäquate Umsetzung und einen konsequenten Vollzug der neuen Anforderungen für notwendig.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Ressourcenmanagement und Gewässerschutz.