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Gülleausbringung mittels Schleppschlauchverteiler und sofortiges Einarbeiten

13. Dezember 2018

DVGW-Stellungnahme vom 13. Dezember 2018

Stellungnahme zum Entwurf einer 3. Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung (Stand 6.11.2018)
Gülleausbringung mittels Schleppschlauchverteiler und sofortiges Einarbeiten; © Countrypixel/Fotolia.com
DVGW-Stellungnahme vom 13. Dezember 2018

Plastikmüll und Mikroplastik gelangen auch über die landwirtschaftliche Düngung in die Umwelt und die Gewässer. In Düngemitteln aus organischen Abfällen wie Komposten und Gärresten können sie als Fremdbestandteile, z.B. in Form von Verpackungen und Verpackungsresten, enthalten sein.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nun einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Düngemittelverordnung vorgelegt, mit dem es diese Fremdbestandteile in Düngemitteln reduzieren will. Der DVGW unterstützt dieses Ziel in seiner Stellungnahme ausdrücklich als wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz und fordert im Detail weitere Konkretisierungen und klare Anforderungen. Der DVGW weist aber auch darauf hin, dass diese erhöhten Anforderungen beispielsweise für die Betreiber von Biogasanlagen mit höherem Aufwand und höheren Kosten verbunden sind.

Ansprechpartner
Bei Fragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte an
Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 91 88-856
Weitere Informationen zum Thema

Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseiten Grundsätze des Gewässerschutzes und Biogas und Biomethan.