Der DVGW unterstützt die Breitbandversorgung als eine gesellschaftspolitische Aufgabe. Die Nutzung des Gas- und Wassernetzes für den Breitbandausbau sieht der DVGW kritisch.
Stellungnahme des DVGW zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am 8. Juni 2016 begrüßt der DVGW grundsätzlich die Versuche der Bundesregierung, eine Verbesserung der Breitbandversorgung in einem geeigneten rechtlichen Rahmen herbeizuführen.
Allerdings warnt der DVGW erneut vor den Risiken, die die Mitverlegung von Breitbandkabeln in Leitungsrohren nach sich ziehen könne. Es ergäben sich erhebliche Auswirkungen auf Betriebs-, Überwachungs-, Entstörungs- und Spülungsmaßnahmen, die zu einer nachhaltigen Gefährdung der Trinkwasser- und Gasversorgung führen würden. Das Verlegen von Breitbandkabeln in Gas- und Trinkwasserleitungen sei mit einem nicht einschätzbaren Risiko verbunden, das eine unzulässige Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit darstelle.
zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG). Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, dem 8. Juni 2016 (Drucksache 18/8332)
Die Verbesserung der Breitbandversorgung ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, die eine bedeutende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsländer der europäischen Union spielt. Insofern ist aus Sicht des DVGW eine Förderung der Breitbandversorgung in einem geeigneten rechtlichen Rahmen grundsätzlich zu begrüßen.
Gas- und Wasserversorgungsunternehmen leisten gerne dazu ihren Beitrag. Aus Sicht des DVGW kann aber die verpflichtende Mitnutzung in Betrieb befindlicher Gas- und Trinkwasserinfrastrukturen (Mitverlegung in Leitungsrohren) zu einer nachhaltigen Gefährdung der Trinkwasser- und Gasversorgung führen, da sich erhebliche Auswirkungen auf Betriebs-, Überwachungs-, Entstörungs- und Spülungsmaßnahmen ergeben.
Das Verlegen von Breitbandkabeln in Gas- und Trinkwasserleitungen ist mit einem nicht einschätzbaren Risiko verbunden, das eine unzulässige Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit darstellt. Aus diesem Grund rät der DVGW eindringlich davon ab, entsprechende Regelungen in Kraft zu setzen.
Im Juli 2015 erschien der Entwurf DIN EN 60794-3-60 (VDE 0888-360) „Lichtwellenleiterkabel – Teil 3-60: Außenkabel – Familienspezifikation für Trinkwasserleitungskabel und Zwischenrohre für die Verlegung durch Einblasen und/oder Einschieben/Einziehen/Einschwimmen in Trinkwasserleitungen (IEC 86A/1643/CD:2015)“. Er soll die bestehende Fassung vom August 2009 ersetzen.
Der DVGW ist der Meinung, dass eine diesbezügliche Normung aus technisch-hygienischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar ist, und fordert deshalb die ersatzlose Zurückziehung.
Die Europäische Kommission hat im März 2013 einen EU-Verordnungsvorschlag vorgelegt, der den Ausbau von Breitbandkabelnetzen vorantreiben und Kostenreduktionen durch die Aufnahme von elektronischen Kommunikationsnetzen in bestehende physische Infrastrukturen, wie Wasser- und Abwassernetze, ermöglichen soll.
Der Verordnungsentwurf sieht für die Eigentümer der Infrastrukturen einen Zugangszwang, Datenlieferungspflichten und bürokratischen Mehraufwand vor. Für Ver- und Entsorger sowie Bauunternehmen entstehen Mehrkosten, die der Verordnungsentwurf nicht berücksichtigt.
Der grundsätzliche Ausbau des Breitbandnetzes wird unterstützt, jedoch die vorgeschlagenen Maßnahmen aus technischen, hygienischen und wirtschaftlichen Gründen abgelehnt.
Pressemitteilung vom 24.7.2014
„Regelungen, die die Breitbandversorgung verbessern sollen, müssen grundsätzlich die Verwendung von Trinkwasserleitungen ausschließen. Das Verlegen von Breitbandkabeln in Trinkwasserleitungen ist mit einem unkalkulierbaren hygienischen Risiko für das Lebensmittel Trinkwasser verbunden und gefährdet damit die Versorgungssicherheit. Wir begrüßen daher die Herausnahme von Trinkwasserleitungen aus dem Anwendungsbereich der neuen EU-Richtlinie zum Ausbau des Breitbandnetzes. Nationalen Bestrebungen, die Regelungsinhalte der EU-Richtlinie zu umgehen und das Einbringen von Telekommunikationsleitungen im Trinkwasserbereich weiterhin zu erwägen, erteilen wir erneut eine klare Absage.“
Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), Dr. Gerald Linke, vor dem Hintergrund anhaltender Diskussionen, dass über die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie Trinkwasserleitungen doch noch für den Ausbau des Breitbandnetzes genutzt werden sollen. Diese Möglichkeit wird insbesondere vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie von Vertretern der Telekommunikationsbranche nach wie vor in Erwägung gezogen.
Für die Wasserversorgung gilt seit Jahrzehnten der Grundsatz, dass so viel Materialien, Werkstoffe und Bauteile wie nötig, aber so wenig wie möglich in das Trinkwassersystem eingebaut werden sollen. Mit Blick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz soll die Wasserinfrastruktur als „geschlossenes System“ betrieben werden. Telekommunikationsleitungen in Trinkwasserleitungen bedeuten eine Abkehr von diesem Grundsatz. Das Risiko einer hygienischen Beeinträchtigung des Trinkwassers steigt dadurch deutlich an. Zudem sprechen auch technisch-betriebliche Unwägbarkeiten gegen diese Art der Verlegung. So entsteht durch das Aus- und Einführen der Breitbandkabel vor und nach jeder Armatur im Verteilnetz eine Vielzahl möglicher Undichtigkeitsstellen. Diese bergen ein hohes Gefährdungspotenzial.