Für die technische Sicherheit der öffentlichen Gasversorgung sind Sachverständige von großer Bedeutung. Im Zuge der künftigen Umstellung auf Wasserstoff übernehmen sie eine zentrale Rolle – nicht nur in den Unternehmen, sondern auch in der Energiewende.
DVGW-Sachverständige sind Fachexperten und sichern die Transformation der Gasnetze
Für das Gelingen der Energiewende spielt die Umstellung der Gasnetze auf klimaneutralen Wasserstoff eine entscheidende Rolle. Sachverständige sind in diesem Prozess die Inhouse-Experten der Netzbetreiber. Vertrauen Sie auf das Know-How in Ihrem Unternehmen!
Prof. Dr. Gerald Linke, DVGW-Vorstandsvorsitzender
Die Gasinfrastruktur in Deutschland, einschließlich der Gasnetzanschlüsse, umfasst mittlerweile fast 600.000 km Rohrleitungen, ca. 60.000 Gas-Druckregel- und Messanlagen (GDRM-Anlagen) und 117 Verdichterstationen. Nur etwa 10 Prozent der Leitungen und der GDRM-Anlagen fallen dabei in den Geltungsbereich der Gashochdruckleitungsverordnung, während ca. 80.000 km Rohrleitungen und 25.000 GDRM-Anlagen in die nach DVGW-Regelwerk festgelegte Prüfzuständigkeit von Sachverständigen fallen.
Für aktuelle Projekte muss die Eignung von Leitungen und Anlagen bei einer Umstellung auf Wasserstoff auf Grundlage der H2-Leitfäden noch im Rahmen von Einzelbewertungen erfolgen, in der die Fachkompetenz der Sachverständigen in besonderem Maße gefordert wird. Mit Vervollständigung des Regelwerks kann dieses herangezogen werden, so dass der individuelle Aufwand für die Bewertung optimiert wird.
Die Steigerung der Anzahl und Menge der zu bewertenden Rohrleitungen und Anlagen erfordert eine deutliche Steigerung der verfügbaren Sachverständigenkapazität.
Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Sachverständiger? Hier finden Sie eine Übersicht der Fachgebiete, in denen Sie tätig werden können.
Die Aufgaben von Sachverständigen bei Prüfungen und Begutachtungen sind im DVGW-Regelwerk für die einzelnen Gewerke der Energieanlagen detailliert festgelegt. In Bezug auf Druckgefährdungen ist der Einsatz von Sachverständigen in der Regel ab einem zulässigen Betriebsdruck über 5 bar gefordert. Die hieraus abgeleiteten Anforderungen an die Qualifikation von Sachverständigen sind im DVGW-Arbeitsblatt G 100 für acht Fachgebiete festgelegt. Neben den fachlichen Anforderungen sind auch die Anforderungen an Ausbildung, Berufserfahrung und die persönliche Eignung sowie die für die erstmalige Anerkennung und die Aufrechterhaltung der Anerkennung erforderlichen Referenzen und Fortbildungen aufgeführt. Die DVGW-Sachverständigen der anlagentechnischen Fachgebiete (2, 3, 5, 8) dürfen auch Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen in ihrem Fachgebiet durchführen.
FG 2: Verdichter- und Expansionsanlagen |
FG 3: Gas-Druckregel- und Messanlagen |
FG 4: Druckbehälter |
FG 5: Gasfüllanlage |
FG 6: Gasrohrleitungen DP bis 16 bar |
FG 7: Gasrohrleitungen DP über 16 bar |
FG 8: Biogas- Aufbereitungs- und Einspeiseanlagen |
FG 9: aktiver und passiver Korrosionsschutz (KKS) |
In Zeiten des Fachkräftemangels ist der Aufbau und Erhalt von Kompetenzen in Unternehmen längst zu einem bestimmenden Thema geworden. Der Sicherung des Wissens und Know-hows der Mitarbeiter kommt angesichts der zunehmenden Herausforderungen und Veränderungen durch die Energiewende, denen sich insbesondere Netzbetreiber stellen müssen, eine immer größere Bedeutung zu. Das DVGW-Sachverständigenwesen ist ein Baustein der Kompetenzsicherung und macht sich auf vielfache Weise im Unternehmen bezahlt: