Ungewollte Gasfreisetzung mit Personenschaden, Verpuffung, Explosion, Brand, Trümmerflug oder anderen öffentlichkeitswirksamen Begebenheiten
Was ist der Unterschied?
Ein meldepflichtiges Ereignis ist eine ungewollte Gasfreisetzung. Alle diese Ereignisse sind im Rahmen der jährlichen Datenübermittlung bis zum 30. Juni des Folgejahres zu melden.
Ein sofortmeldepflichtiges Ereignis ist eine ungewollte Gasfreisetzung mit Personenschaden, Verpuffung, Explosion, Brand, Trümmerflug oder anderen öffentlichkeitswirksamen Begebenheiten. Diese Ereignisse sind sofort nach dem Eintritt beim zuständigen Bundesministerium, bei der Energieaufsicht des betreffenden Bundeslandes, der DVGW-Hauptgeschäftsstelle und der DVGW-Landesgruppe zu melden.
Diese meldepflichtigen Ereignisse waren früher unter dem Namen Gasunfall-/Gasschaden-Schnellinfomation (GUSI) bekannt.
Versand der Zugangsdaten durch den DVGW
Die Zugangsdaten für Ihr Unternehmen erhalten Sie mit dem jährlichen DVGW-Rundschreiben zur Abgabe der statistischen Daten per Post. Im Fall des Verlustes können die Zugangsdaten per E-Mail bei Ihrer Ansprechpartnerin (am Ende dieser Seite) angefordert werden. Bitte geben Sie dabei die GVU- bzw. WVU-Kontrollnummer sowie Ihre Telefonnummer an!
Nach der Anmeldung in GaWaS finden Sie direkt auf der Startseite in neongrün den Punkt "Meldepflichtiges Ereignis (Sofortmeldung)".
Eine Frage-Antwort-Sequenz (Wizard) führt Sie direkt zum richtigen Formular.
Aus den in GaWaS ausgefüllten Daten können Sie über den Button "PDF anzeigen" ein mit Ihren Daten ausgefülltes PDF-Formular generieren, das Sie nur noch ausdrucken und an die entsprechenden Stellen faxen müssen (Energieaufsicht, BMWi etc.).
Alternativ können Sie über den Menüpunkt "Jahresmeldung Gas" ->"Ereignisdaten" -> "Einzelereignis erfassen" das entsprechende Formular auswählen.
Wählen Sie zwischen: