Erdgasfahrzeuge können einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und sind dabei genauso alltagstauglich wie konventionell angetriebene Diesel- oder Benzinfahrzeuge. Durch den konsequenten Einsatz von Erdgas (CNG) im Straßenverkehr lassen sich Treibhausgasemissionen rasch und kosteneffizient senken.
Günstige Kraftstoffalternative mit Umweltvorteil
Eine Studie des ADAC vom August 2019 vergleicht verschiedene Pkw-Antriebsarten und errechnet die jeweilige Klimawirkung. Die Studie berechnet alle relevanten Energieaufwendungen über den gesamten Lebenszyklus eines Kraftfahrzeugs. Neben den Treibhausgasen, die für Fahrzeugbau und -recycling anfallen, werden auch die Emissionen bei Herstellung von Kraftstoff und bei der Fahrzeugnutzung berücksichtigt.
Fazit der Studie: Das Erdgasauto hat zur Zeit die beste Klimabilanz!
Vorabauswertung der Studie der Forschungsgesellschaft Joanneum Research
Wer sich für ein Erdgasfahrzeug entschieden hat, kann beim Autokauf auf eine große Auswahl zurückgreifen. Mittlerweile führen zahlreiche Autohersteller verschiedene Fahrzeuge die mit CNG betrieben werden in ihrem Sortiment – vom praktischen Kleinwagen über die komfortable Limousine bis hin zum Lastwagen.
Einen Überblick über das Angebot der Autos mit Erdgas finden Sie auf der Website der Natural & bio Gas Vehicle Association.
Die Zukunft ERDGAS Fahrzeugübersicht bietet ebenfalls hilfreiche Informationen für den Kauf von einem Erdgasauto.
Die Website von gibgas stellt ausführliche Infos über Pkw, Lkw, Nutzfahrzeuge und Busse bereit, die mit Erdgas fahren.
Ein Zusammenschluss von Industrie und Verbänden engagiert sich für den sauberen und klimaschonenden Kraftstoff CNG
Fahrer von Erdgasfahrzeugen schonen nicht nur die Umwelt, sondern sparen auch Geld an der Zapfsäule. Im Vergleich zu den konventionellen Kraftstoffen Diesel, Benzin oder Autogas bietet Erdgas entscheidende finanzielle Vorteile. Die Preisangaben an Tankstellen machen es dem Verbraucher jedoch nicht einfach, den Preisvorteil gleich auf den ersten Blick zu erkennen. Im Gegensatz zu den flüssigen Kraftstoffen wird der Preis für Erdgas an der Tankstelle auf Grund des Eichgesetzes nämlich nicht in Liter sondern Kilogramm angegeben.
Vergleicht man die jeweiligen Energiegehalte der verschiedenen Kraftstoffe zeigt sich schnell, wie günstig Erdgas ist. Durch den wesentlich höheren Energiegehalt (kWh) kostet eine Tankfüllung mit Erdgas deutlich weniger als etwa mit Benzin, Diesel oder Autogas (LPG). Um den gleichen Energiegehalt von einem Kilogramm Erdgas zu erhalten, müsste man etwa 2 Liter Autogas, 1,3 Liter Diesel oder 1,5 Liter Superbenzin tanken. Umgerechnet auf einen Liter Diesel kostet Erdgas nur 0,79 Cent, im Vergleich zu Benzin sind es sogar nur 0,70 Cent.
Mehr Informationen zur Vergleichbarkeit von Preisen alternativer und konventioneller Kraftstoffe finden Sie im Positionspapier der dena sowie in der "EU-Studie zur transparenten Preisauszeichnung von Kraftstoffen an Tankstellen".
Für den an Tankstellen abgegebenen Kraftstoff sind nach 10. BImSchV § 13 entsprechende Kennzeichnungen vorgeschrieben. Nach der am 13. Dezember 2019 in Kraft getretenen geänderten 10. BImSchV gestaltet sich die Auszeichnung der Kraftstoffe völlig neu. Die Änderungen gelten bereits ab dem 20. Dezember 2019. Hintergrund der Änderungen ist die Europäischen Richtlinie 2014/94/EU. Mit der Richtlinie werden Mindestanforderungen für die Errichtung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe einschließlich Ladesäulen für Elektrofahrzeuge sowie Erdgas- (CNG und LNG) und Wasserstofftankstellen festgelegt, sowie gemeinsame technische Spezifikationen und Vorgaben für die Nutzerinformation.
In Übereinstimmung mit Artikel 7 dieser Richtlinie haben die EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Gesetze, Verordnungen und notwendige administrative Vorkehrungen in Kraft zu setzen, die Verbrauchern Informationen bezüglich der Kompatibilität ihrer Fahrzeuge mit Tankeinrichtungen für Kraftstoffe in Kfz-Handbüchern, Tankstellen sowie an Kraftfahrzeugen und bei Händlern zur Verfügung gestellt werden. Mit DIN EN 16942 wurde hierzu ein europaweiter Standard erstellt, dessen Anforderungen an die Kennzeichnung nun auch in der 10. BImSchV rechtlich verbindlich festgelegt wurden.
Laut § 13 Abs. 1 in 10. BImSchV hat wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher Kraftstoffe in den Verkehr bringt, die Qualität „an den entsprechenden Zapfsäulen der Tankstelle und ihren Zapfventilen“ sichtbar zu machen. Die Kennzeichnung an der Zapfsäule unterscheidet sich dabei von der an der Füllkupplung.
Die Kennzeichnung von Erdgas und Biogas als Kraftstoff erfolgt in Form einer Raute. Gleiches gilt auch für Wasserstoff. An der Zapfsäule ist zudem die Angabe zur Kraftstoffqualität nach der jeweils geltenden Norm erforderlich. Obwohl die nunmehr geltende Kraftstoffnorm für Erd- und Biogas DIN EN 16723-2 keine Unterscheidung in L- und H-Gas vorsieht, wird in der 10. BImSchV für die Kennzeichnung bei Erd- und Biogas zwischen L und H-Gas an der Zapfsäule unterschieden. Abweichend zu DIN EN 16942 wird nach 10. BImSchV eine Mindestbreite von 40 mm für die Kennzeichnung an der Zapfsäule empfohlen. An der Füllkupplung muss nur das Rautensymbol angebracht werden.
Für die Anforderungen an Erdgas H und Erdgas L für den Einsatz als Kraftstoff wird die bisher geltende Norm DIN 51624 2008-02 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Erdgas – Anforderungen und Prüfverfahren“ auf Grund einer europäischen Harmonisierung ersetzt durch die Norm DIN EN 16723-2:2017-10 "Erdgas und Biomethan zur Verwendung im Transportwesen und Biomethan zur Einspeisung ins Erdgasnetz – Teil 2: Festlegungen für Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge".