Anmeldung, Förderung und Administration
Blockheizkraftwerke (BHWK) und Brennstoffzellen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Wärmewende. Besonders im dezentralen, privaten Bereich können sie ein großes Stück dazu beitragen. Deshalb werden Sie von der Bundesregierung u. a. mit dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) gefördert.
Noch bevor mit der Installation von einem BHKW oder einer Brennstoffzelle begonnen wird, muss aber für einen auch wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb eine Vielzahl von Anträgen gemeistert werden. Denn nur so können teils beachtliche Zuschüsse und regionale Förderprogramme das Vorhaben finanziell unterstützen. Gleichzeitig müssen diverse Anträge bei Ämtern vorab erfolgen, um eine Zulässigkeit zu gewährleisten. Für den Laien eine komplizierte und zeitaufwändige Angelegenheit.
Der von der ASUE gegründete KWK-Service, der KWK-Betreiber in allen Administrationsschritten unterstützt, wird aus Kapazitätsgründen seit dem 01. Dezember 2022 vom Gas- und Wärme-Institut Essen e. V. (GWI) ausgeführt. Auch dort bietet der ASUE KWK-Service verschiedene Dienstleistungspakete zur Abwicklung aller erforderlichen Anmeldungen, die die gesetzlich erforderlichen Erstanmeldungen sowie jährlich verpflichtende Nachmeldungen umfassen, an:
Damit erspart der ASUE KWK-Service einen ungewohnten und teilweise aufwendigen Behördenverkehr, sorgt für eine fristgerechte Abwicklung und sichert alle ordnungsgemäßen Meldungen. Auf diese Weise können sich KWK-Betreiber stärker der technischen Umsetzung und dem Betrieb Ihrer KWK-Anlage widmen.
Bildmotiv Seitenanfang: © Foto: DVGW, Roland Horn