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Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz

Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie - Aktueller Stand

Am 22.12.2000 ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft die "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (EG-Wasserrahmenrichtlinie – WRRL) in Kraft getreten. Die Richtlinie gilt europaweit für Grundwasser, Seen, Fließgewässer von den Quellen bis zu den Mündungen in die Meere sowie für die Küstengewässer bis zur ersten Seemeile. Als Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gelten:

  • Erreichung eines mindestens "guten Zustands" der Oberflächengewässer (ökologisch und chemisch)
  • Erreichung eines "guten mengenmäßigen und chemischen Zustands" des Grundwassers
  • Erreichung eines guten ökologischen Potenzials für künstliche und erheblich veränderte Gewässer
  • kostendeckende Preise der Wasserdienstleistungen
  • weitere Umweltziele wie z. B.
    • Vermeidung einer Verschlechterung der Gewässer
    • Schutz und die Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme
    • schrittweise Reduzierung und Eliminierung prioritärer gefährlicher Stoffe in der Meeresumwelt (anthropogene synthetische Stoffe)
    • die Trendumkehr hinsichtlich der Verschmutzung des Grundwassers

In Rheinland-Pfalz erfolgt die Umsetzung der EG-WRRL in 18 Planungseinheiten. Die federführende Bearbeitung erfolgt durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd und die SGD Nord.

Für die Verbesserung des Gewässerzustands sind gemäß Wasserrahmenrichtlinie drei Arbeitsphasen vorgesehen (2010- 2015, 2016-2021 und 2022-2027). Den Bewirtschaftungsplänen (BWP) und den Maßnahmenprogrammen (MP) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Nach Artikel 13 der EG-WRRL sind für die Flussgebietseinheiten Bewirtschaftungspläne zu erstellen. Sie sind spätestens 9 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie zu veröffentlichen. Nach Anhang VII der EG-WRRL umfasst der  Bewirtschaftungsplan u. a. eine Zusammenfassung aller Maßnahmen und Maßnahmenprogramme gemäß Artikel 11 WRRL. In den Maßnahmenprogrammen werden die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Gewässerzustandes festgelegt. Sie ergeben sich aus den ermittelten Defiziten in der Bestandsaufnahme. Gegenwärtig erfolgt die Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den dritten Bewirtschaftungszyklus 2022 bis 2027.

Die DVGW-Landesgruppe Rheinland-Pfalz hat zur Offenlegung (22.12.2020 – 22.06.2021) von Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm und strategischer Umweltprüfung 2022 – 2027 eine Stellungnahme erarbeitet und fristgerecht dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium übermittelt.

Position der DVGW-Landesgruppe Rheinland-Pfalz

Für den DVGW sind die Grund-, Quell- und Oberflächenwässer zentrale Bestandteile des natürlichen Wasserkreislaufs. Sie sind wertvolle Naturgüter und per se ein Schutzgut. Für die Trinkwasserversorgung ist das natürlich reine Vorkommen in ausreichender Menge die  unverzichtbare Basis. Ziel ist es, die Gewässer flächendeckend vor anthropogenen Einträgen zu schützen und erkennbare sowie potenzielle Schadstoffbelastungen weitestgehend auszuschließen bzw. zu minimieren. Wesentliche Handlungsleitlinien sind hierzu insbesondere:

  • der Vorsorgegrundsatz
  • das Verschlechterungsverbot
  • das Gebot, Trends sich verschlechternder Qualität und Quantität zu stoppen, gekoppelt mit verbindlichen Zielwerten dieser Umkehr
  • das Minimierungsgebot (hinsichtlich der Schadstoff-Belastung)
  • das Gebot zum vorrangigen Schutz der Gewässer in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen

Einbindung der DVGW-Landesgruppe Rheinland-Pfalz

Zur fachlichen Umsetzung der EG-WRRL wurden verschiedene "Beiräte" eingerichtet. Die DVGW-Landesgruppe Rheinland-Pfalz wird dort von Dr. Klaus Hoffmann und Christian Huck vertreten.

Beirat des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zur fachlichen Begleitung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz

  • Dr. Klaus Hoffmann, DVGW-Landesgruppe Rheinland-Pfalz

Regionaler Beirat Oberrhein zur fachlichen Begleitung der Umsetzung der EG-WRRL

  • Dr. Klaus Hoffmann, DVGW-Landesgruppe Rheinland-Pfalz

Regionale Beiräte zur fachlichen Umsetzung der EG-WRRL Mittelrhein/Niederrhein sowie Mosel-Saar

  • Christian Huck, DVGW-Landesgruppe Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner
Referent
Christian Huck
DVGW-Landesgruppe Rheinland-Pfalz
Telefon+49 6131 46 48 84-2