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Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen

Am 22.12.2000 ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft die "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (EG-Wasserrahmenrichtlinie – WRRL) in Kraft getreten. Die Richtlinie gilt europaweit für Grundwasser, Seen, Fließgewässer von den Quellen bis zu den Mündungen in die Meere sowie für die Küstengewässer bis zur ersten Seemeile. Als Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gelten:

  • Erreichung eines mindestens "guten Zustands" der Oberflächengewässer (ökologisch und chemisch)
  • Erreichung eines "guten mengenmäßigen und chemischen Zustands" des Grundwassers
  • Erreichung eines guten ökologischen Potenzials für künstliche und erheblich veränderte Gewässer
  • kostendeckende Preise der Wasserdienstleistungen
  • weitere Umweltziele wie z. B.
    • Vermeidung einer Verschlechterung der Gewässer
    • Schutz und die Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme
    • schrittweise Reduzierung und Eliminierung prioritärer gefährlicher Stoffe in der Meeresumwelt (anthropogene synthetische Stoffe)
    • die Trendumkehr hinsichtlich der Verschmutzung des Grundwassers

Hessen hat Anteile an den Flussgebietseinheiten des Rheins und der Weser. Die Umsetzung der EG-WRRL ist im hessischen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm festgelegt. Die Dokumente für die Periode 2022 bis 2027 werden Ende des Jahres 2021 festgestellt. Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie liegt beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV). Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ist verantwortlich für die Überwachung des Gewässerzustandes. Die Regierungspräsidien sind in Zusammenarbeit mit den Unteren Wasserbehörden für die Umsetzung der Maßnahmen gemäß hessischem Maßnahmenprogramm verantwortlich.

Einbindung der DVGW-Landesgruppe Hessen in die Umsetzung der EG-WRRL

Um die Verbandsöffentlichkeit mit in die Arbeiten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie einzubeziehen, ist ein ständiger Beirat eingerichtet worden. Der Vorsitz liegt bei der Leitung der Abteilung Wasser und Boden im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV). Die DVGW-Landesgruppe Hessen ist mit Landesgruppenmitarbeitern im "Beirat zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen" vertreten.

Position der DVGW-Landesgruppe Hessen

Für den DVGW sind die Grund-, Quell- und Oberflächenwässer zentrale Bestandteile des natürlichen Wasserkreislaufs. Sie sind wertvolle Naturgüter und per se ein Schutzgut. Für die Trinkwasserversorgung ist das natürlich reine Vorkommen in ausreichender Menge die unverzichtbare Basis. Das Ziel ist es, die Gewässer flächendeckend vor anthropogenen Einträgen zu schützen und erkennbare sowie potenzielle Schadstoff-Belastungen weitestgehend auszuschließen bzw. zu minimieren. Wesentliche Handlungsleitlinien sind hierzu insbesondere:

  • der Vorsorgegrundsatz
  • das Verschlechterungsverbot
  • das Gebot, Trends sich verschlechternder Qualität und Quantität zu stoppen, gekoppelt mit verbindlichen Zielwerten dieser Umkehr
  • das Minimierungsgebot (hinsichtlich der Schadstoff-Belastung)
  • das Gebot zum vorrangigen Schutz der Gewässer in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen

 

Die DVGW-Landesgruppe Hessen hat zur Offenlegung (22.12.2020 – 22.06.2021) von Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm und strategischer Umweltprüfung 2022 – 2027 eine Stellungnahme erarbeitet und fristgerecht dem hessischen Umweltministerium übermittelt.

Ansprechpartner
Referent
Christian Huck
DVGW-Landesgruppe Hessen
Telefon+49 6131 46 48 84-2