14. März 2023
Mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine erweiterte Herstellerverantwortung in der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie sollen die Verursacher von Schadstoffeinträgen erstmals auch finanziell in die Pflicht genommen und Anreize geschaffen werden, um verursachergerecht Verunreinigungen zu vermeiden. Dies ist ein Meilenstein in der europäischen Gewässerpolitik. Das Prinzip der Herstellerverantwortung ist im europäischen Recht bereits fest etabliert und soll jetzt endlich auch in geeigneter Weise im Wasserrecht umgesetzt werden. Die unterzeichnenden Verbände unterstützen deshalb den Kommissionsvorschlag und fordern Bund und Länder auf, sich für die Herstellerverantwortung einzusetzen.
Sowohl für den Gewässerschutz als auch für die Entgeltbelastung der Bürgerinnen und Bürger sowie die energetische Bilanz der Abwasserreinigung ist es wesentlich besser, Schadstoffeinträge direkt an der Quelle zu vermeiden, oder zumindest Einträge zu minimieren, anstatt hochverdünnte Schadstoffe später mit technisch aufwändigen Verfahren vor dem Eintrag in die Gewässer zu reduzieren. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht daher zu Recht vor, dass Hersteller bestimmter Stoffgruppen die vollen Kosten der Abwasserreinigung für die vierte Reinigungsstufe zu tragen haben. Damit wählt die Kommission anstelle ordnungsrechtlicher Verbote bewusst ein umweltökonomisches Anreizsystem.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Grundsätze des Gewässerschutzes.