28. Juni 2022
Mit der Änderung der Grundwasserverordnung werden die Voraussetzungen für die Berücksichtigung denitrifizierender Verhältnisse bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten gemäß der Neufassung der AVV GeA geschaffen. Der DVGW unterstützt dieses Ziel und auch die mit diesem Änderungsentwurf verfolgte Vorgehensweise ausdrücklich.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Nitrat im Wasser.