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Ein Kohlfeld im Vordergrund wird bewässert, im Hintergrund Sträucher und blauer Sommerhimmel

22. März 2024

Stellungnahme vom 22. März 2024

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Ergänzung und Durchführung der Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wiederverwendung kommunalen Abwassers für die landwirtschaftliche Bewässerung
Feldbewässerung; © Adobestock.com/Deyan Georgiev
DVGW-Stellungnahme vom 22. März 2024

Der DVGW begrüßt die mit der Änderung des WHG geplante Ergänzung und Durchführung der Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wiederverwendung kommunalen Abwassers für die landwirtschaftliche Bewässerung. Aber er hält es für den vorsorgenden Schutz der Trinkwasserressourcen für zwingend erforderlich und möglich, bereits im WHG den Ausschluss der Wasserwiederverwendung auf die Schutzzone III von Wasserschutzgebieten und Trinkwassereinzugsgebiete gemäß WHG und TrinkwEGV auszuweiten.

Ansprechpartner
Bei Fragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte an
Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 91 88-856
Weitere Informationen zum Thema

Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Grundsätze des Gewässerschutzes.