17. Juli 2024
Der DVGW begrüßt grundsätzlich das mit dem Entwurf des GeoWG verfolgte Ziel der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren als einem wichtigen Schritt zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045.
Der DVGW weist aber darauf hin, dass für die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge im Wasserhaushaltsgesetz seit 1957 ein Vorrang gegenüber anderen Nutzungen festgelegt ist. Deshalb ist in festgesetzten Wasserschutzgebieten und in Trinkwassereinzugsgebieten gemäß Trinkwassereinzugsgebieteverordnung dieser Vorrang auch durch neue gesetzliche Regelungen wie dem geplanten GeoWG zu beachten.
Der vorliegende Entwurf des GeoWG und die damit verbundenen Änderungen des BBergG und des WHG führen [...]… zu einer nicht akzeptablen Beschränkung des Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung in den o.g. Gebieten.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Grundsätze des Gewässerschutzes.