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Aus der Luft ist ein Traktor auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu sehen, der Pflanzenschutzmittel versprüht

16. Februar 2024

Änderung Agrarstatistikgesetz

Stellungnahme zum Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und weiterer Vorschriften zur Anpassung an die Verordnung (EU) 2022/2379 sowie zur Umsetzung weiterer unionsrechtlicher Vorgaben
Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln; © stock.adobe.com /vschlichting
DVGW-Stellungnahme vom 16. Februar 2024

Der DVGW begrüßt und unterstützt die mit dem Gesetzesentwurf verfolgte Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Bereich der Agrarstatistik, des Pflanzenschutzrechts und des Umweltinformationsrechts.  

Der DVGW ist der Auffassung, dass die Gesetzänderung für eine konsequente und systematische Verbesserung der Verfügbarkeit flächenbezogener Pflanzenschutzmittelanwendungsdaten durch den Aufbau eines bundesweiten elektronischen Registers genutzt werden sollte.

Hintergrund:

Mit der beigefügten Stellungnahme fordert der DVGW vom BMEL den Aufbau eines bundesweiten elektronischen Registers für PSM-Anwendungsdaten. Anlass ist die Umsetzung der neuen Agrarstatistikverordnung (EU) 2022/2379 (sog. SAIO-Verordnung) und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 zur EG-PSM-Verordnung (EG) 1107/2009. Diese Durchführungsverordnung konkretisiert die Aufzeichnungspflichten für PSM-Anwender: welche Wirkstoffe, in welchen Mengen, auf welchen Flächen, zu welcher Kultur und zu welchem Zeitpunkt. Und sie gibt vor, dass diese Daten auf Anforderung den zuständigen Behörden in elektronischer Form übermittelt werden müssen. Diese Regelungen gelten ab dem 1.1.2026. 

Der nun vom BMEL vorgelegte Gesetzentwurf ändert neben dem Agrarstatistikgesetz für den Teil PSM-Anwendungsdaten zusätzlich das PflSchG, wodurch das BMEL die Ermächtigung erhält, per Verordnung verbindliche Vorgaben für die elektronische Aufzeichnung und Übermittlung von PSM-Anwendungsdaten zu machen. 

Der DVGW nimmt das zum Anlass, seine langjährige Forderung nach der Verfügbarkeit von flächenscharfen Daten zu den PSM-Anwendungen in den Trinkwassereinzugsgebieten einzubringen. Da allein aufgrund der agrarstatischen Verpflichtungen aus der SAIO-Verordnung eine zentrale Datenplattform für die Meldung und Verarbeitung agrarstatischer Daten aus den landwirtschaftlichen Betrieben ausgebaut wird und für diesen Zweck auch die Nutzbarkeit der InVeKos-Daten verbessert werden soll, ist es aus unserer Sicht der richtige Zeitpunkt, nun auch mit überschaubarem Zusatzaufwand ein bundesweites Register für PSM-Anwendungsdaten aufzubauen. 
 

Ansprechpartner
Bei Fragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte an
Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 91 88-856
Weitere Informationen zum Thema

Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Pestizide.