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Unkrautfrei mit Köpfchen!

Unkräuter auf der Terrasse, auf der Zufahrt und auf Wegen rund ums Haus werden mit diversen Mitteln bekämpft. Dort ist der Einsatz von Chemikalien nicht erlaubt, vor allem zum Schutz unserer Gewässer und unserer Trinkwasserressourcen. Es kann sogar richtig teuer werden für den, der sie ausbringt.

Gras zwischen Steinplatten; © Adobe Stock/kvdkz

Pflanzenschutz und Gewässerschutz – geht das?

Wie Unkrautbekämpfung auch ohne chemische Pflanzenschutzmittel funktioniert und warum das unseren Trinkwasserressourcen guttut

Hier wuchert das Gras in den Ritzen, dort bricht sich der Löwenzahn Bahn - Unkräuter auf Bürgersteigen und Auffahrten sind für viele ein Ärgernis. Nicht immer sieht die damit übersäte Fläche "ordentlich" aus, der Nachbar schimpft über die zu ihm herübergewehten Samen, die Entfernung mit der Hand ist mühsam und zeitaufwendig. Oma schwört auf Hausmittel. Diverse Mittel im Internet versprechen schnelle Abhilfe ohne viel Bücken. Das Problem: Der Einsatz von solchen chemisch wirkenden Unkrautvernichtungsmitteln (auch Essig und Salz!) ist auf befestigten Flächen nicht erlaubt. Die Gebrauchsanleitung sagt Ihnen ganz genau, wo zugelassene Unkrautvernichtungsmittel, sogenannte Herbizide, angewendet werden können. Wenn man sich nicht daran hält, kann es teuer werden - in mehrfacher Hinsicht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie es richtig machen und dabei die Umwelt schonen.
Hier wuchert das Gras in den Ritzen, dort bricht sich der Löwenzahn Bahn - Unkräuter auf Bürgersteigen und Auffahrten sind für viele ein Ärgernis. Nicht immer sieht die damit übersäte Fläche "ordentlich" aus, der Nachbar schimpft über die zu ihm herübergewehten Samen, die Entfernung mit der Hand ist mühsam und zeitaufwendig. Oma schwört auf Hausmittel. Diverse Mittel im Internet versprechen schnelle Abhilfe ohne viel Bücken. Das Problem: Der Einsatz von solchen chemisch wirkenden Unkrautvernichtungsmitteln (auch Essig und Salz!) ist auf befestigten Flächen nicht erlaubt. Die Gebrauchsanleitung sagt Ihnen ganz genau, wo zugelassene Unkrautvernichtungsmittel, sogenannte Herbizide, angewendet werden können. Wenn man sich nicht daran hält, kann es teuer werden - in mehrfacher Hinsicht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie es richtig machen und dabei die Umwelt schonen.
Unkrautvernichtungsmittel: im Garten erlaubt, auf der Terrasse verboten

Pflanzenschutzmittel dürfen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) ausschließlich auf Freilandflächen angewendet werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.

Ausgeschlossen von dieser Erlaubnis sind Freilandflächen oder Teile davon,  

  • deren Oberfläche durch Beton, Pflasterungen und Plattenbelägen versiegelt ist (Terrassen, Auffahrten, Bürgersteige)
  • deren Oberfläche eine Kiesauflage ist (Wege zwischen Beeten, Gehölzrabatten, Gräbern oder Rasenflächen)
  • die in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern liegen.

Es ist verboten, diese Flächen mit chemischen Mitteln, Grünbelagsentfernern, chemischen Haushaltsreinigern oder sogenannten Haushaltsmitteln (Salz, Essig) zu behandeln!

Der unerlaubte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird vom Gesetzgeber streng geahndet: Es drohen empfindliche Strafen bis 50.000 Euro, egal, ob es ein einzelner Bürger, ein gewerbliches Unternehmen oder eine Kommune war.

Was ist der Grund für das Verbot?

Auf dem Acker, im Wald oder Garten werden Pflanzenschutzmittel im Boden gebunden und durch Mikroorganismen abgebaut. Zudem werden die Mittel dort nur eingesetzt gegen die Pflanzen, gegen die sie gedacht und auf die ihre Wirkung ausreichend erforscht ist.

Auf befestigten Flächen gibt es keine Kleinlebewesen, die die Stoffe abbauen könnten. So besteht die Gefahr, dass das Mittel in den Wasserkreislauf gelangt.

Bei Regen werden die Herbizide von befestigten Flächen in die Kanalisation geschwemmt oder in benachbarte Bäche, Flüsse oder Seen, aus denen die Wasserversorger unser Trinkwasser gewinnen. Der Grenzwert für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe im Trinkwasser liegt bei 0,00010 mg/l. Bereits wenige Tropfen können ausreichen, um einen Fluss (Breite 2 m, Tiefe 0,5 m) mit 10 km Länge bis zum Grenzwert zu verunreinigen (Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft)!

Eine vollständige Entfernung der Mittel aus dem Wasser ist sehr schwierig bis unmöglich. Selbst heute noch können Herbizide, die bereits 1991 verboten worden sind, in Grund- und Oberflächenwasser nachgewiesen werden.

Die Wasserversorger müssen belastete Wässer aufwändig und kostspielig aufbereiten und reinigen, damit Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser sicher ausgeschlossen werden, oder auf neue Wassergebiete ausweichen, falls vorhanden.

So ist es richtig!

Vermeiden ist besser als Nacharbeiten! Bei der Neuanlage befestigter Flächen lohnt es sich, einen Fachbetrieb für Garten- und Landschaftsbau zu fragen. Durch geschickte Planung und fachgerechte Umsetzung lässt sich der Unkrautbewuchs stark einschränken. Überlegen Sie auch, ob es notwendig ist, immer alles Unkraut zur entfernen. Vielleicht ist ein gewisser Bewuchs tolerierbar. Das kann durchaus dekorativ aussehen. Außerdem tun Sie damit der Umwelt etwas Gutes! Wenn es denn aber doch sein muss: Welche Methoden des Pflanzenschutzes bleiben also, um unerwünschten Pflanzenbewuchs so zu entfernen, dass die Umwelt und das Grundwasser nicht gefährdet werden? Nachfolgend stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor:

Mechanische Verfahren

  • Unkrautbürsten und -besen zerstören die Unkräuter und reißen sie gleichzeitig aus. Die Borsten bestehen je nach Gerät und Hersteller aus unterschiedlichen Materialien. Zum Einsatz kommen Bürsten aus Stahl, einer Nylon-Stahl-Kombination, Wellflachdraht sowie Kunststoff.

    Entscheidend für den Bekämpfungserfolg der Bürstensysteme ist ein Behandlungsbeginn im zeitigen Frühjahr, solange die Unkräuter klein und entsprechend empfindlich sind. Die erstmalige Behandlung von Flächen, auf denen es bereits seit mehreren Jahren eine „Unkrautkultur“ gibt, sollte bereits im Herbst stattfinden. Sonst kann im Folgejahr eine erhöhte Anzahl von Behandlungen notwendig sein.
     
  • Tellerbürsten bestehen meist aus gedrehten Zöpfen. Für die regelmäßige Unterhaltspflege auf gepflasterten Flächen sind eher Borsten aus weicheren Materialien geeignet. Stahlbürsten mit weiter auseinander stehenden Zöpfen wirken sehr aggressiv. Mit ihnen erzielt man gute Erfolge bei der Beseitigung von Unkräutern, die schon seit mehreren Jahren auf einer Fläche wachsen. Für besonders empfindliche Bodenbeläge sind am besten Kunststoffborsten geeignet.
     
  • Walzenbürsten sind ebenfalls mit unterschiedlichen Bürstenmaterialien lieferbar. Sie eignen sich vor allem für ebene Flächen mit relativ gleichmäßigem Unkrautbesatz.
     
  • Geräte mit zinkenbewehrten Walzen, Stachelrotoren und Wildkrauteggen sind oft für spezielle Einsatzgebiete (z. B. wassergebundene Wege und Tennenwege) gedacht.
  • Regelmäßiges Kehren mit einem festen Besen beseitigt noch junge Unkräuter und Samen.

Thermische Verfahren

Thermische Verfahren zur Unkrautentfernung eignen sich in der Regel für alle Oberflächenbeläge außer für solche aus Kunststoff und Bitumen. Durch die Wärme gerinnt das pflanzeneigene Eiweiß. Teilweise werden die auf der Bodenoberfläche befindlichen Unkrautsamen keimunfähig.

  • Hochdruck-Heißdampfgeräte erzeugen Wasserdampf, dessen Temperatur deutlich über 100 Grad Celsius liegt. Durch die Dampfeinwirkung stirbt das Unkraut ab. Auf dem Boden liegende Samen sind nach der Behandlung zum großen Teil nicht mehr keimfähig.
  • Heißschaumsysteme erhitzen eine Wasser-/Zuckerlösung bis nahezu 100 Grad Celsius. Der dabei entstehende Schaum bewirkt, dass die Hitze für mehrere Sekunden auf der Pflanze erhalten bleibt. Durch die Behandlung stirbt das Unkraut ab. Auf dem Boden liegende Samen sind nach der Behandlung zum großen Teil nicht mehr keimfähig.
  • Infrarot-Geräte erzeugen eine intensive Wärmestrahlung. Das pflanzeneigene Eiweiß gerinnt, die Zellwände platzen. Nicht nur die Pflanzen verwelken nach der Behandlung, sondern auch auf der Bodenoberfläche befindliche Unkrautsamen werden weitgehend keimunfähig.
  • Abflammgeräte bringen das pflanzeneigene Eiweiß ebenfalls zum Gerinnen, die Zellwände werden zerstört. Das vollständige Abbrennen der Pflanzen ist für den Erfolg nicht nötig. Kosten und Brandgefahr werden unnötig erhöht.

Sie wünschen hierzu konkrete Gerätehinweise? Eine aktuelle und ausführliche Übersicht liefert u. a. die Landwirtschaftskammer NRW.

Bei Fragen wenden Sie sich an den Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes.

Ausnahmen

Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen ist nur in Ausnahmefällen und mit behördlicher Sondergenehmigung erlaubt. Näheres regelt die Leitlinie "Kriterien Ausnahmegenehmigungen nach § 12 Absatz 2 PflSchG"

Es geht auch anders: "Pestizidfreie Kommunen"

Über 500 Kommunen verzichten bereits nach dem Motto: "Wie 'ordentlich' muss es denn sein?" auf die Verwendung von Pestiziden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND unterstützt dieses Vorgehen mit seiner Infobroschüre "Pestizidfreie Kommunen" und einem Vordruck für eine Beschlussfassung des Gemeinderates. Schauen Sie doch mal rein und erfahren, welche Stadt in Ihrer Nähe auf chemische Mittel verzichtet!

Mechanische Verfahren:

  • Heißes Wasser und ein fester Besen leisten gute Dienste bei der Unkrautentfernung. Das Wasser schädigt die Pflanzen, der Besen entfernt das Unkraut und dessen Samen, so dass weniger neue Unkräuter nachwachsen.
  • Hochdruckreiniger sind für die Unkrautbeseitigung ebenfalls geeignet. Sie sollten jedoch beachten, dass loses Fugenmaterial auf Gehwegen, Terrassen und Garageneinfahrten ausgespült wird.
  • Stahlbürsten zerstören das Unkraut und reißen es gleichzeitig aus dem Boden. Sie sind jedoch nicht für kratzempfindliche Untergründe geeignet.
  • Fugenkratzer ermöglichen den gezielten Einsatz am Wuchsort der Pflanze. Es gibt sie von verschiedenen Herstellern im gärtnerischen Fachhandel sowie im Garten- und Baumarkt.

Thermische Verfahren:

  • Abflammgeräte oder Unkrautbrenner bringen das pflanzeneigene Eiweiß zum Gerinnen, die Zellwände werden zerstört. Das vollständige „Abbrennen“ der Pflanzen ist für den Erfolg nicht nötig, nur die Zellen der Pflanzen müssen platzen. Zuviel des Guten erhöht zudem die Brandgefahr. Abflammgeräte gibt es von verschiedenen Herstellern im gärtnerischen Fachhandel sowie im Garten- und Baumarkt.
  • Infrarot-Handgeräte erzeugen eine intensive Wärmestrahlung. Das pflanzeneigene Eiweiß gerinnt, die Zellwände platzen. Nicht nur die Pflanzen verwelken nach der Behandlung, sondern auf der Bodenoberfläche befindliche Unkrautsamen werden weitgehend keimunfähig. Es besteht geringere Brandgefahr als beim „Abflammverfahren“. Infrarot-Handgeräte gibt es von verschiedenen Herstellern im gärtnerischen Fachhandel sowie im Garten- und Baumarkt.

Wer regelmäßig größere Flächen von Unkraut befreien muss, kann sich ein Profigerät zulegen. Die Landwirtschaftskammer NRW stellt auf ihrer Webseite speziell Geräte zur privaten Nutzung vor.

Themenseiten zu Pflanzenschutzmitteln

Erfahren Sie mehr über den richtigen Umgang mit chemischen Pflanzenschutzmitteln und die rechtlichen Voraussetzungen. Beschäftigte im Handel finden alle Fachinformationen zum Sachkundenachweis, zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und für die fundierte Kundenberatung.

Weiterführende Broschüren oder Links
Das Thema Pflanzenschutzmittel kann hier nur angerissen werden. Wenn Sie sich weiter informieren möchten, finden Sie hier Broschüren zu einzelnen thematischen Aspekten sowie Links zu relevanten Institutionen, Verbänden, Umweltbehörden.
Infoblätter und Flyer zum Thema
Broschüre des Arbeitskreises Wasser und Pflanzenschutz © Arbeitskreis Wasser und Pflanzenschutz

Unkrautfrei ohne Reue

Unkrautentfernung auf Wegen und Plätzen rund ums Haus ist mühsam. Nicht wenige Verbraucher greifen daher verbotenerweise zum Pflanzenschutzmittel oder zum vermeintlich erlaubten Hausmittelchen, wie etwa Essig, Rohrreiniger oder Salz. Der Flyer „Unkrautfrei ohne Reue“ bietet eine produktunabhängige Orientierung. Er zeigt, wie man sein Unkraut los wird, ohne Wasser und Umwelt zu gefährden. Was ist erlaubt und was verboten? Welche Alternativen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gibt es?

Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln - Tipps für Hobbygärtner © BVL

Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln - Tipps für Hobbygärtner

Nach Möglichkeit sollte im eigenen Garten auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden. Nicht jeder Befall mit sog. Schaderregern ist auch wirklich behandlungsbedürftig, Pflanzenerkrankungen lassen sich durch den Einsatz wenig anfälliger Sorten und die Wahl des optimalen Standortes und Bodens oft verhindern. Doch wenn es gar nicht anders geht, gibt dieses Faltblatt nützliche Tipps im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln.

Broschüre "Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Interessante Links

Umweltbundesamt
Pflanzenschutz im Garten

Landwirtschaftskammer NRW
Umfangreiches Informationsangebot für den Hobbygärtner. Themen u.a.: Was hilft gegen Schädlinge im Garten?

Industrieverband Agrar e.V. 
Informationen u.a. zur richtigen Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln im Haus- und Kleingartenbereich

Interessante Links

Interessante Links für die kommunale/gewerbliche Freiflächenpflege

Landwirtschaftskammer NRW
Umfangreiches Informationsangebot für den Anwender und Planer in der kommunalen und gewerblichen Freiflächenpflege
Verfahren, Kosten, Geräte


Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Gesetzes- und Verordnungstexte zu Pflanzenschutzmitteln, Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel.


Beschaffungsdienst GALABAU
Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau.
Berichterstattung konzentriert sich auf überschaubare Beiträge und praxisgerechte Fachthemen, die auch online erscheinen.
 

ALPS-JKI - umfassende Literaturdatenbank zu nichtchemischen Pflanzenschutzmitteln

Das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen JKI (Julius-Kühn-Institut) hat eine Online-Datenbank mit umfassenden Informationen zu nichtchemischen Pflanzenschutzmaßnahmen aufgebaut. ALPS ist eine Literaturdatenbank und richtet sich an Erzeuger von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, Berater und andere Interessierte. Sie bietet eine komfortable Suche von entweder  Kultur-/Schaderregerkombinationen und nach einzelnen möglichen Maßnahmen oder nach Schlagworten oder nach Eingabe von Freitext an.

Die Datenbank ersetzt nicht die Beratung durch die Länder und gibt auch keine Handlungsempfehlungen.

Ansprechpartner
Arbeitskreis Wasser- und Pflanzenschutz
c/o DVGW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen
Heinz Esser
DVGW-Landesgruppe NRW
Telefon+49 228 91 88-976