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Das aus Biogas gewonnene Biomethan dient als umweltfreundlicher Kraftstoff.

10. Februar 2025

Stellungnahme ZuBio

DVGW- Stellungnahme vom 10.02.2025 zur Konsultation der Bundesnetzagentur zu „ZuBio“
Das aus Biogas gewonnene Biomethan dient als umweltfreundlicher Kraftstoff.; © Wolfgang Jargstorff/Fotolia.com
DVGW-Stellungnahme vom 10. Februar 2025

Der DVGW hat zur Konsultation ZuBio der Bundesnetzagentur Stellung genommen.  

Wesentlichster Kritikpunkt ist das völlige Fehlen von Kriterien und Kostenbereichen (Kosten etwa für den Netzanschluss, den Betrieb und etwaige Folgekosten) durch den Gesetzgeber sowie fehlende Verweise auf bestehende oder zeitnah zu definierende Regelungen, die zu einem Versagen der Einspeisung aus wirtschaftlichen Erwägungen führen.  

Art. 38 Abs. 4 RL (EU) 2024/1788 fordert die Definition der Verweigerungsgründe und -Bereiche durch die Mitgliedsstaaten bis zum August 2026.  

Das völlige Fehlen von klar definierten Kriterien führt aus Sicht des DVGW  

  • zu vermeidbaren Risiken und Spannungsverhältnissen, insbesondere für Netzbetreiber und Einspeiser bei der pressierenden Transformation der Gasnetze  
  • zu einer Rechtsunsicherheit, die dringend nötige Entscheidungen für Investitionen in die Energiewende und den Klimaschutz hemmt und bei Versagen aus Wirtschaftlichkeitserwägungen auch weiterhin zu diversen Einzelfall-Prozessen führen wird, die wiederum für alle Beteiligten mit weiteren Unsicherheiten, Kosten und Zeitverzug einhergehen werden (siehe etwa bereits der BGH-Beschluss EnVR 8/12 vom 11.12.2012).
Ansprechpartner
Bei Fragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte an
Fréderic Verrycken
Hauptgeschäftsstelle, Standort Berlin / Ordnungspolitik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon+49 30 79 47 36 75
Weitere Informationen zum Thema

Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Gas und Energiewende.