10. Februar 2025
Der DVGW hat zur Konsultation ZuBio der Bundesnetzagentur Stellung genommen.
Wesentlichster Kritikpunkt ist das völlige Fehlen von Kriterien und Kostenbereichen (Kosten etwa für den Netzanschluss, den Betrieb und etwaige Folgekosten) durch den Gesetzgeber sowie fehlende Verweise auf bestehende oder zeitnah zu definierende Regelungen, die zu einem Versagen der Einspeisung aus wirtschaftlichen Erwägungen führen.
Art. 38 Abs. 4 RL (EU) 2024/1788 fordert die Definition der Verweigerungsgründe und -Bereiche durch die Mitgliedsstaaten bis zum August 2026.
Das völlige Fehlen von klar definierten Kriterien führt aus Sicht des DVGW
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Gas und Energiewende.