02. August 2017
Mit Schreiben vom 18.7.2017 hat die Bundesregierung die am 29.6.2016 vom Bundestag beschlossene „Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften“ mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet (BR-Drs. 567/17).
Der Bundesrat wird die Verordnung voraussichtlich am 22.9.2017 behandeln, vorab finden am 4. und 7.9.2017 die Beratungen der Bundesratsausschüsse für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit statt.
Die Verordnung ist der letzte Baustein in der Novellierung des Düngerechts und enthält im Kern die Regelungen für die Stoffstrombilanz, die ab 1.1.2018 von bestimmten landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt werden soll.
Ziel der Stoffstrombilanzierung und der damit verbundenen Regelungen ist die Sicherstellung des nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgangs mit Nährstoffen im Betrieb und soweit wie möglich die Vermeidung von Nährstoffverlusten in die Umwelt.
Der DVGW betont, dass mit den im vorliegenden Entwurf vorgesehenen Regelungen trotz umfassender Berücksichtigung fast aller umweltrelevanten Bilanzgrößen das Ziel eines nachhaltigen Umgangs mit Nährstoffen und die Vermeidung von Nährstoffverlusten nicht erreicht werden kann.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite "Nitrat und Trinkwasser"