06. Mai 2021
Diese Stellungnahme geht im ersten Abschnitt "Allgemeine Anmerkungen" und im zweiten Abschnitt "Wesentliche Risiken" zuerst auf wesentliche Punkte in der BioSt-NachV als auch der Biokraft-NachV ein. Der dritte Teil befasst sich im Detail mit der BioSt-NachV.
Grundsätzlich begrüßt der DVGW, dass die Verordnungsentwürfe eine weitgehende 1:1-Umsetzung der RED II zeigen und damit einheitlichen europäischen Anforderungen an nachhaltige Bioenergie und einem damit möglichen freien Warenverkehr nicht im Wege stehen. Es werden aber verschiedene Punkte als wesentliche Risiken in beiden Referentenentwürfen identifiziert.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Gas und Energiewende: Erneuerbare Gase
Bitte beachten Sie auch die DVGW-Stellungnahme Biokraft-NachV.