06. August 2018
In einem Positionspapier hat am Freitag, den 4. August 2018, der DVGW sein Fazit aus dem EuGH-Urteil vom 21. Juni 2018 veröffentlicht. Der EuGH hatte der Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstößen gegen seine, mit der Nitratrichtlinie verbundenen, vertraglichen Verpflichtungen in allen Punkten Recht gegeben. Die Bundesrepublik wusste seit 2012, dass ihr Aktionsprogramm - das in erster Linie aus der Düngeverordnung besteht - nicht ausreicht, um die Ziele der Richtlinie zu verwirklichen, dass es die Düngeverordnung hätte überarbeiten und weitergehende Maßnahmen hätte ergreifen müssen!
Der DVGW kommt in seiner Analyse nun zu dem Schluss, dass die vom EuGH bestätigten Verstöße auch durch das neue Düngerecht (2017) nicht beseitigt und die zu hohen Nitratbelastungen in vielen Regionen bestehen bleiben werden.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite "Nitrat im Wasser".