29. April 2022
Mit der EU-Methanemissionsverordnung werden auf europäischer Ebene erstmals Regelungen entstehen, die für die Adressaten unmittelbare Rechtsbindung entfalten werden. Es ist wichtig, dass diese Regelungen so ausgestaltet werden, dass auch bei richtigerweise anspruchsvollen Zielen zur Emissionssenkung die geforderten Maßnahmen von allen Beteiligten umsetzbar sind und die Ressourcen auf allen Seiten so eingesetzt werden, dass eine größtmögliche Verringerung von Treibhausgasen erreicht wird.
An einigen Stellen des vorliegenden Verordnungsvorschlags sehen BDEW und DVGW den Bedarf, die Regelungen passgenauer auszugestalten. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben für die zeitliche Taktung von Untersuchungen auf mögliche Emissionen, die Fristen für Reparaturen, die Vorschriften zur Überprüfung durch externe Prüfstellen und zusätzlich durch Behörden sowie die sehr umfangreichen Berichterstattungspflichten.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Methan-Emissionen.